Ein GoBD-konformes Kassensystem ist in Deutschland für nahezu jedes bargeldintensive Unternehmen Pflicht, das seine Buchführung ordnungsgemäß und revisionssicher gestalten will. GoBD-konforme Kassensysteme sorgen dafür, dass alle Kassenvorgänge vollständig, unveränderbar, lückenlos nachvollziehbar und jederzeit für das Finanzamt prüfbar sind – und zwar über Jahre hinweg. Dieser Leitfaden erklärt, was GoBD-Konformität bedeutet, was ein Kassensystem GoBD-konform macht, welche Funktionen Sie benötigen und wie Sie 2026 das passende System auswählen.
Was bedeutet GoBD-konformes Kassensystem?
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Sie sind ein Verwaltungserlass des Bundesministeriums der Finanzen und konkretisieren, wie die Anforderungen der Abgabenordnung (AO) und anderer Steuergesetze in der digitalen Buchführung umzusetzen sind.
Ein GoBD-konformes Kassensystem ist eine Kasse oder Software, die diese Grundsätze technisch und organisatorisch erfüllt. Entscheidend ist:
- Jeder Geschäftsvorfall wird vollständig und richtig erfasst.
- Aufzeichnungen sind unveränderbar bzw. jede Änderung ist lückenlos protokolliert.
- Belege sind zeitgerecht, geordnet und nachvollziehbar abgelegt.
- Daten sind über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist (in der Regel 10 Jahre) verfügbar.
- Die Finanzverwaltung kann im Rahmen einer Außenprüfung elektronisch auf die Kassendaten zugreifen (Z3-Zugriff).
Wichtiger Punkt: Es gibt keine „GoBD-Zertifizierung“ durch das Finanzamt. Auch Herstellerbescheinigungen entbinden Sie als Unternehmer nicht von der Verantwortung. GoBD-Konformität ist immer das Zusammenspiel aus Systemfunktionen und Ihren internen Prozessen.
Rechtliche Grundlagen: GoBD, KassenSichV, TSE & Co. im Überblick
Neben den GoBD sind für Kassensysteme insbesondere folgende Regelwerke relevant:
- Abgabenordnung (AO): Regelt Buchführungspflichten, Aufbewahrungsfristen und Mitwirkungspflichten in der Außenprüfung.
- GoBD: Präzisieren, wie elektronische Aufzeichnungen und Kassensysteme zu führen und aufzubewahren sind.
- KassenSichV (Kassensicherungsverordnung): Regelt die technische Sicherheit von elektronischen Aufzeichnungssystemen.
- TSE (Technische Sicherheitseinrichtung): Gemäß KassenSichV muss jedes elektronische Aufzeichnungssystem eine zertifizierte TSE nutzen, die jeden Vorgang kryptografisch sichert.
Für die Praxis bedeutet das: Ein modernes Kassensystem sollte GoBD-konform, TSE-fähig und KassenSichV-konform sein. Erst das Zusammenspiel dieser Komponenten sorgt für eine rechtssichere Kassenführung.
Was macht ein Kassensystem GoBD-konform?
Die oft gestellte Frage lautet: Was macht ein Kassensystem GoBD-konform? Die Antwort liegt in einer Reihe klar definierter Grundsätze, die das System technisch unterstützen muss:
- Unveränderbarkeit der Daten: Nachträgliche Änderungen an Kassenbuchungen dürfen nur möglich sein, wenn die ursprüngliche Version erhalten bleibt. Das Kassensystem muss alle Änderungen protokollieren (Änderungsprotokoll, Journal).
- Vollständigkeit und Richtigkeit: Jeder Beleg, jede Storno- und Trainingsbuchung muss erfasst, nummeriert und nachvollziehbar dokumentiert werden. Manipulative „Löschungen“ sind unzulässig.
- Einzelaufzeichnungspflicht: Grundsätzlich ist jeder Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen (Ausnahmen gelten nur bei technisch unzumutbarer Einzelaufzeichnung, etwa bei Kleinbetragsbarumsätzen in bestimmten Branchen). Das System muss diese Einzelaufzeichnung technisch ermöglichen.
- Zeitgerechte Erfassung: Buchungen sollen möglichst zeitnah erfasst werden – bei Kassenvorgängen in der Regel unmittelbar beim Geschäftsvorfall.
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Ein Betriebsprüfer muss anhand der Daten den Geschäftsvorfall lückenlos nachvollziehen können. Dazu gehören Kassenjournal, Belegbild, Zahlart, Bediener, Datum, Uhrzeit und TSE-Informationen.
- Exportfähigkeit (GDPdU/GoBD-Export): Das Kassensystem muss Daten im von der Finanzverwaltung akzeptierten Format exportieren können, z. B. als IDEA-Export (Prüfsoftware der Finanzverwaltung).
- Dokumentation: Zu einem GoBD-konformen Kassensystem gehören auch Verfahrensdokumentation, Bedienungsanleitungen und interne Arbeitsanweisungen. Das System sollte Sie bei der Erstellung unterstützen (z. B. Standardberichte, Protokolle).
Ein Kassensystem ist dann GoBD-konform, wenn es diese Grundsätze technisch abbildet und Sie als Unternehmen ergänzend klare Prozesse zur Kassenführung und Dokumentation etabliert haben.

Typische Funktionen eines GoBD-konformen Kassensystems
Moderne, GoBD-konforme Kassensysteme bieten meist folgende Kernfunktionen:
- Automatische, fortlaufende Belegnummerierung
- Revisionssichere Protokollierung aller Vorgänge (Journal, Storno, Retouren, Trainingsbuchungen)
- Nahtlose Integration einer zertifizierten TSE (hardware- oder cloudbasiert)
- Belegerstellung mit allen Pflichtangaben inkl. TSE-Signaturdaten
- GoBD-/IDEA-Export für Außenprüfung und Kassen-Nachschau
- Rechtskonforme Datenarchivierung über die gesamte Aufbewahrungsfrist
- Nutzer- und Rechteverwaltung (z. B. Bedienerprotokolle)
- Optionale Schnittstellen zur Buchhaltungssoftware oder Warenwirtschaft
Viele Anbieter erweitern diese Basisfunktionen um Branchenfeatures (z. B. Tischpläne in der Gastronomie, Filialmanagement im Handel, Terminverwaltung im Dienstleistungssektor), ohne die GoBD-Anforderungen zu vernachlässigen.
GoBD-konformes Kassensystem: Pflichten für Unternehmer
Auch wenn Ihr Kassensystem technisch GoBD-konform ist, liegt die Verantwortung immer bei Ihnen als Unternehmer oder Geschäftsführung. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:
- Verfahrensdokumentation erstellen und aktuell halten: Beschreiben Sie, wie Kassenprozesse in Ihrem Unternehmen ablaufen: von der Erfassung bis zur Archivierung. Änderungen (z. B. Systemupdates, neue Filialen) müssen laufend dokumentiert werden.
- Ordnungsgemäße Kassenführung sicherstellen: Tägliche Kassenstürze, Kassenberichte und Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung sind Pflicht. Fehlbestände oder Überschüsse müssen nachvollziehbar erklärt werden.
- Schulung der Mitarbeiter: Bedienfehler können die formelle Ordnungsmäßigkeit gefährden. Stellen Sie sicher, dass alle Kassenmitarbeiter im Umgang mit dem System und den rechtlichen Anforderungen geschult sind.
- Datensicherung und Archivierung: Sorgen Sie für regelmäßige Datensicherungen, insbesondere bei lokalen Systemen. Bei Cloud-Lösungen klären Sie, wie lange und wo Daten gespeichert werden und wer Zugriff hat.
- Aufbewahrungsfristen einhalten: Kassendaten, Journale, Protokolle und Belege sind in der Regel 10 Jahre aufzubewahren – revisionssicher, lesbar und zugänglich.
So erkennen Sie ein GoBD-konformes Kassensystem in der Praxis
Da es kein offizielles Finanzamt-Siegel gibt, sollten Sie bei der Auswahl eines Kassensystems GoBD-konform auf folgende Punkte achten:
- Herstellerdokumentation zur GoBD- und KassenSichV-Konformität
- Nachweis der TSE-Zertifizierung (z. B. BSI-zertifizierte TSE)
- Verfügbarkeit eines GoBD-/IDEA-Exports (bzw. Testexport)
- Vollständiges Kassenjournal und Änderungsprotokolle
- Branchenreferenzen und Praxiserfahrungen anderer Unternehmen
- Regelmäßige Software-Updates für Gesetzesänderungen
Nutzen Sie außerdem externe Expertise: Ihr Steuerberater oder Ihre interne Finanzabteilung sollten in die Systemauswahl einbezogen werden.
Branchenspezifische Anforderungen an GoBD-konforme Kassensysteme
Die GoBD gelten branchenübergreifend, werden in der Praxis aber unterschiedlich umgesetzt. Beispiele:
- Gastronomie: Tischverwaltung, Splitting von Rechnungen, Trinkgeldabbildung, Lieferdienst-Integration. Entscheidend ist, dass alle Vorgänge (z. B. Umbuchungen von Tischen) nachvollziehbar protokolliert werden.
- Einzelhandel: Hohe Belegmengen, Barcode-Scanning, Retourenmanagement, Aktionspreise. Das System muss auch bei hohem Durchsatz fehlerfrei und GoBD-konform arbeiten.
- Dienstleistungen & Handwerk: Kombination aus Bargeschäften und Rechnungsstellung. Wichtig ist die einheitliche, nachvollziehbare Erfassung aller Zahlungen und die Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung.
- Hotellerie: Schnittstellen zu PMS/Hotelsoftware, City-Tax, Bewirtungsbelegen. Alle buchungsrelevanten Daten müssen konsistent und prüfbar sein.
Unabhängig von der Branche sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Kassensystem sowohl die fachlichen Prozesse als auch die gesetzlichen Anforderungen sauber abbildet.
GoBD-konforme Datenspeicherung und Archivierung
Ein zentrales Element der GoBD ist die revisionssichere Archivierung. Das bedeutet:
- Daten dürfen nach dem Abspeichern nicht unprotokolliert verändert oder gelöscht werden.
- Jede Änderung muss historisch nachvollziehbar sein (Versionierung, Protokolle).
- Daten müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und verfügbar bleiben.
- Die Finanzverwaltung muss im Prüfungsfall auf elektronischem Weg zugreifen können.
Cloudbasierte Kassensysteme übernehmen die Archivierung oft zentral im Rechenzentrum, inklusive regelmäßiger Backups. Bei lokalen Systemen sind Sie selbst für die Sicherung und die langfristige Lesbarkeit (z. B. bei Systemwechseln) verantwortlich.
Checkliste: So wählen Sie ein GoBD-konformes Kassensystem aus
Nutzen Sie die folgende Kurz-Checkliste, bevor Sie ein neues Kassensystem anschaffen:
- Rechtliche Basis prüfen: Unterstützt das System GoBD, KassenSichV und TSE? Gibt es eine aktuelle Herstellererklärung?
- GoBD-relevante Funktionen testen: Journal, Änderungsprotokoll, Stornoabläufe, Belegausgabe sowie Exportfunktionen im Testmodus prüfen.
- Datenexport & Prüfbarkeit: Ist ein GoBD-/IDEA-Export implementiert? Können Sie Musterexporte mit Ihrem Steuerberater testen?
- Branchenspezifische Anforderungen: Deckt das System alle für Ihre Branche typischen Abläufe ab, ohne „Workarounds“ oder manuelle Notlösungen?
- Archivierung & Aufbewahrung: Wie lange werden Daten gespeichert? Wo (Serverstandort)? Wie erfolgt im Bedarfsfall der Datenzugriff?
- Support & Updates: Reagiert der Hersteller erfahrungsgemäß schnell auf Gesetzesänderungen? Gibt es verlässlichen Support bei Betriebsprüfungen?
Über Kassensystem-Experten können Sie diese Anforderungen strukturiert erfassen und passende Anbieter vergleichen – vom Einzelunternehmer bis zum Filialisten.
Beispiele für moderne GoBD-konforme Kassensysteme
Der Markt bietet eine Vielzahl von Lösungen, die auf GoBD-Konformität und KassenSichV ausgerichtet sind. Typische Beispiele:
- Tillhub (ab 29,80 €/Monat): Cloudbasiert, ideal für Einzelhandel und Filialisten, mit zentralem Reporting und TSE-Integration.
- ready2order (ab 34,90 €/Monat): Flexibel und offline-fähig, insbesondere für Gastronomie und mobile Betriebe geeignet.
- LocaFox (ab 49 €/Monat): Omnichannel-Lösung mit Onlineshop-Anbindung für stationäre Händler und KMU.
- REA (ab 49,90 €/Monat): Robuste Touchkasse mit integrierter Warenwirtschaft für Handel und Dienstleister.
- Sides/Simply Delivery (individuelle Preise): Spezialist für Lieferdienste, System- und Franchisegastronomie.
- Smartkasse24 (ab 29,99 €/Monat): Modular und preiswert, besonders für kleine Betriebe und Start-ups.
- Lightspeed (ab 79 €/Monat): Premium-Cloudkasse mit integrierten Zahlungsfunktionen für Systemgastronomie und größere Betriebe.
Welche Lösung für Sie sinnvoll ist, hängt neben der GoBD-Konformität vor allem von Branche, Unternehmensgröße und Digitalisierungsgrad ab.
Risiken bei nicht GoBD-konformer Kassenführung
Verstöße gegen die GoBD können erhebliche Folgen haben. Zu den häufigsten Risiken gehören:
- Verwerfung der Buchführung: Das Finanzamt kann Ihre Bücher als nicht ordnungsgemäß einstufen.
- Hinzuschätzungen: Umsatz und Gewinn können geschätzt werden – meist deutlich zu Ihren Ungunsten.
- Steuernachzahlungen und Zinsen: Nachzahlungen über mehrere Jahre hinweg sind keine Seltenheit.
- Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit drohen Geldbußen oder sogar strafrechtliche Verfahren.
- Reputationsschäden: Betriebsprüfungen und Steuerverfahren können das Vertrauen von Banken, Geschäftspartnern und Mitarbeitern beeinträchtigen.
Ein GoBD-konformes Kassensystem ist damit nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiger Baustein für Planungssicherheit und Vertrauen.
Fazit
Ein GoBD-konformes Kassensystem ist 2026 unverzichtbar, wenn Sie gesetzliche Anforderungen erfüllen, Betriebsprüfungen souverän meistern und Risiken wie Hinzuschätzungen vermeiden wollen. GoBD-Konformität bedeutet:
- Unveränderbare, vollständige und nachvollziehbare Erfassung aller Kassenvorgänge
- Revisionssichere Archivierung und prüffähiger Datenexport
- Verlässliche Integration von TSE und KassenSichV
- Klare interne Prozesse und Dokumentation in Ihrem Unternehmen
Die optimale Lösung hängt von Ihrer Branche, Unternehmensgröße und Ihren Digitalisierungszielen ab. Genau hier setzt unsere unabhängige Plattform an: Wir erfassen Ihren Bedarf, finden passende Anbieter und ermöglichen Ihnen einen transparenten Kassensystem-Vergleich.
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Häufige Fragen zu GoBD-konformen Kassensystemen
Was ist ein GoBD-konformes Kassensystem?
Was ist ein GoBD-konformes Kassensystem?
Ein GoBD-konformes Kassensystem erfüllt die steuerlichen Anforderungen der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“. Es erfasst alle Kassenvorgänge vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar, ermöglicht einen GoBD-konformen Datenexport und unterstützt eine revisionssichere Archivierung über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
Reicht eine Herstellerbescheinigung für die GoBD-Konformität aus?
Reicht eine Herstellerbescheinigung für die GoBD-Konformität aus?
Nein. Eine Herstellerbescheinigung ist ein wichtiger Hinweis, aber keine Garantie. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Kassenführung liegt immer beim Unternehmen. Selbst ein formal GoBD-konformes System kann bei falscher Bedienung oder fehlender Verfahrensdokumentation zu Beanstandungen durch das Finanzamt führen.
Ist ein TSE-Pflichtsystem automatisch GoBD-konform?
Ist ein TSE-Pflichtsystem automatisch GoBD-konform?
Nicht automatisch. Die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) erfüllt primär die Anforderungen der KassenSichV zur Absicherung von Kassenvorgängen. Für GoBD-Konformität müssen zusätzlich weitere Kriterien erfüllt sein, etwa vollständige Einzelaufzeichnung, lückenlose Protokollierung, GoBD-konformer Export und revisionssichere Archivierung.
Wie lange müssen Kassendaten GoBD-konform aufbewahrt werden?
Wie lange müssen Kassendaten GoBD-konform aufbewahrt werden?
In der Regel gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für buchführungsrelevante Unterlagen, dazu gehören auch Kassendaten, Journale und Protokolle. Während dieser Zeit müssen die Daten lesbar, vollständig und elektronisch auswertbar bleiben, damit sie im Rahmen einer Außenprüfung oder Kassen-Nachschau genutzt werden können.

