Die Kassensystem-Pflicht sorgt bei vielen Unternehmern für Unsicherheit: Brauche ich zwingend ein elektronisches Kassensystem? Was hat sich 2025 geändert? Und welche Anforderungen stellen Finanzamt, GoBD, KassenSichV und TSE konkret? Kurz zusammengefasst: Es gibt in Deutschland aktuell keine generelle Pflicht zur Nutzung eines elektronischen Kassensystems – wer jedoch ein elektronisches System einsetzt, muss seit einigen Jahren strenge gesetzliche Vorgaben einhalten. Ab 2025 kam zusätzlich eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme hinzu. Dieser Artikel erklärt Ihnen kompakt, was Pflicht ist, welche Ausnahmen gelten und wie Sie ein zukunftssicheres Kassensystem auswählen.
Kassensystem-Pflicht in Deutschland: Der rechtliche Rahmen
Um die Kassensystem-Pflicht richtig einordnen zu können, müssen mehrere Rechtsquellen zusammengedacht werden:
- Abgabenordnung (AO) – stellt Grundsätze zur Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen auf.
- GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) – regeln, wie digitale Aufzeichnungen zu erfolgen haben.
- Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) – konkretisiert Pflichten für elektronische und computergestützte Kassensysteme.
- TSE-Pflicht – technische Sicherheitseinrichtung, die Manipulationen an Aufzeichnungen verhindern soll.
- Belegausgabepflicht – verpflichtet zur Ausgabe eines Belegs bei Nutzung eines elektronischen Kassensystems.
Wesentliche Botschaft: Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass jeder Betrieb eine elektronische Kasse haben muss. Aber: Wer eine elektronische oder computergestützte Registrierkasse oder PC-Kasse nutzt, muss die Vorgaben aus GoBD und KassenSichV strikt einhalten. Verstöße können zu Hinzuschätzungen, Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Besteht eine generelle Pflicht für ein Kassensystem?
Eine häufige Frage lautet: „Welches Kassensystem ist Pflicht?“ oder noch grundsätzlicher: „Gibt es überhaupt eine Kassensystem-Pflicht?“ Die Antwort lässt sich wie folgt differenzieren:
| Situation | Ist ein Kassensystem Pflicht? | Besondere Anforderungen |
|---|---|---|
| Bargeschäfte mit offener Ladenkasse (z. B. kleine Betriebe, Wochenmarkt) | Nein, kein elektronisches Kassensystem vorgeschrieben | Fortlaufende, tägliche Kassenberichte, Zählprotokolle, GoBD-konforme Aufzeichnung |
| Einsatz einer elektronischen Registrierkasse oder PC-Kasse | Ja, aber nur faktisch, wenn Sie sich für ein elektrisches/digitales System entscheiden | TSE-Pflicht, KassenSichV, GoBD, Belegausgabepflicht, DSFinV‑K-Datenbereitstellung |
| Filialbetriebe, Franchise, Systemgastronomie, größere Handelsketten | Praktisch zwingend aufgrund von Prozess- und Dokumentationsanforderungen | Zentrale Verwaltung, Schnittstellen zur Warenwirtschaft, revisionssichere Archivierung |
| Reine Rechnungsstellung (z. B. viele B2B-Dienstleister) | Kein Pflicht-Kassensystem, Rechnungen nach UStG ausreichend | Ordnungsgemäße Rechnungsstellung, Buchführungspflichten nach HGB/AO |
Eine Kassensystem-Pflicht im Sinne einer Zwangseinführung für alle Unternehmen gibt es nicht. In vielen Branchen – vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie – ist ein modernes Kassensystem aber faktisch unverzichtbar, um gesetzliche Pflichten effizient zu erfüllen.
GoBD, KassenSichV und TSE: Was ist wirklich Pflicht?
Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss insbesondere drei zentrale Regelwerke kennen:
GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Die GoBD legen fest, wie digitale Aufzeichnungen geführt, aufbewahrt und im Rahmen einer Betriebsprüfung bereitgestellt werden müssen. Wichtige Prinzipien:
- Unveränderbarkeit der Buchungen (keine nachträgliche Manipulation ohne Protokollierung).
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Geschäftsvorfälle.
- Vollständigkeit – keine Löschung von Einzeldaten.
- Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre) in lesbarer Form.
KassenSichV – Kassensicherungsverordnung
Die KassenSichV konkretisiert seit 2020 die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme. Sie verlangt unter anderem:
- den Einsatz einer zertifizierten technische Sicherheitseinrichtung (TSE),
- die Belegausgabepflicht je Kassenvorgang,
- die Möglichkeit einer Kassennachschau mit standardisierter Datenbereitstellung (DSFinV‑K).
TSE-Kassensystem-Pflicht
Die TSE-Kassensystem-Pflicht bedeutet: Jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das unter die KassenSichV fällt, muss über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die TSE:
- protokolliert jeden relevanten Vorgang (Start, Buchung, Storno etc.) manipulationssicher,
- vergibt fortlaufende Transaktionsnummern,
- versieht die Daten mit einer digitalen Signatur,
- muss bei einer Kassennachschau dem Prüfer auf Anforderung zugänglich gemacht werden.
Die TSE kann physisch (z. B. als USB‑Stick oder SD‑Karte in der Kasse) oder cloudbasiert (Online-TSE) realisiert werden. Moderne Cloud- und App-Kassensysteme integrieren die TSE meist automatisch in ihr Angebot.
Elektronische Kassensystem-Pflicht 2025: Was hat sich geändert?
Der Begriff „elektronische Kassensystem-Pflicht 2025“ bezieht sich vor allem auf eine wichtige Neuerung: die Meldepflicht für elektronische Kassen ab 2025. Hintergrund ist die weitere Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerhinterziehung im Bargeldbereich.
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Ab 2025 sollen Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem (z. B. Registrierkasse, PC-Kasse, Tablet-Kasse) mit TSE nutzen, dieses beim Finanzamt melden müssen. Nach aktuellem Stand gehören dazu üblicherweise:
- Art des eingesetzten Kassensystems,
- Anzahl der Kassen,
- Seriennummer der Kasse(n) und der TSE,
- Inbetriebnahme- und gegebenenfalls Außerbetriebnahmedatum.
Diese Meldepflicht betrifft also Unternehmen, die bereits ein elektronisches Kassensystem einsetzen. Sie begründet keine neue, allgemeine Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse. Wer eine offene Ladenkasse GoBD-konform führt, darf dies grundsätzlich weiterhin tun, muss aber nachweisen können, dass seine Aufzeichnungen vollständig und manipulationssicher sind.
Konsequenzen für die Praxis
- Wer noch eine veraltete Registrierkasse ohne TSE nutzt, muss dringend handeln – diese Systeme sind nicht mehr konform.
- Cloud-Kassen mit TSE (z. B. Tillhub, ready2order, Lightspeed) sind ab 2025 im Vorteil, weil sie die rechtlichen Vorgaben laufend per Update berücksichtigen.
- Die Meldepflicht erhöht die Transparenz gegenüber dem Finanzamt – Fehler bei der Systemwahl oder -konfiguration fallen schneller auf.

Welches Kassensystem ist Pflicht – und welches ist sinnvoll?
Viele Unternehmer fragen sich konkret: „Welches Kassensystem ist Pflicht?“ Streng juristisch betrachtet: Gar keines. Der Gesetzgeber schreibt kein bestimmtes Produkt vor. In der Praxis sollten Sie aber ein System wählen, das:
- TSE-zertifiziert ist und die KassenSichV vollständig erfüllt,
- GoBD-konform arbeitet (inklusive Verfahrensdokumentation),
- eine DSFinV‑K-Schnittstelle für Betriebsprüfungen bietet,
- aktuelle und künftige rechtliche Änderungen per Update abdeckt,
- zu Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Branche und Betriebsgröße passt.
Einige am Markt etablierte Anbieter, die diese Anforderungen adressieren, sind zum Beispiel:
- Tillhub (ab 29,80 €/Monat): Cloud-basiert, ideal für Einzelhandel und Filialisten
- ready2order (ab 34,90 €/Monat): Flexibel, offline-fähig, stark in Gastronomie und mobilen Betrieben
- LocaFox (ab 49 €/Monat): Omnichannel-Fokus, Online-Shop-Anbindung für stationäre Händler
- REA (ab 49,90 €/Monat): Robuste Touchkassen mit integrierter Warenwirtschaft
- Sides / Simply Delivery (Preis auf Anfrage): Spezialist für Lieferdienste und Franchise in der Gastronomie
- Smartkasse24 (ab 29,90 €/Monat): Preiswerte, modulare Lösung für kleine Betriebe und Start-ups
- Lightspeed (ab 79 €/Monat): Premium-Lösung für Systemgastronomie und größere Betriebe
Über Kassensystem-Experten können Sie Ihre Anforderungen eingeben und passende Anbieter vergleichen, statt sich selbst durch Dutzende Marktangebote und Rechtsdetails zu kämpfen.
TSE-Kassensystem-Pflicht: Für wen ist sie relevant?
Die TSE-Kassensystem-Pflicht betrifft praktisch alle Betriebe mit elektronischer Kasse, insbesondere:
- Kassensystem Einzelhandel (Mode, Lebensmittel, Fachhandel, Apotheken usw.),
- Gastronomie (Restaurants, Bars, Cafés, Imbisse, Foodtrucks),
- Hotels und Beherbergungsbetriebe,
- Friseure, Kosmetikstudios und andere Dienstleister mit Barumsätzen,
- Handwerker mit mobiler Kasse im Fahrzeug oder auf der Baustelle.
Nicht betroffen von der TSE-Pflicht sind grundsätzlich:
- Betriebe, die keine elektronische Kasse nutzen (offene Ladenkasse),
- Spezialfälle, in denen besondere technische oder organisatorische Gründe anerkannt sind (Einzelfallprüfung).
Aus unternehmerischer Sicht ist es in den meisten bargeldintensiven Branchen jedoch wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll, auf ein TSE-fähiges Kassensystem zu setzen, da offene Ladenkassen bei Betriebsprüfungen als risikobehaftet gelten und viel manuellen Dokumentationsaufwand verursachen.
Elektronische Kassensystem-Pflicht 2025: Chancen statt nur Aufwand
Auch wenn von einer elektronischen Kassensystem-Pflicht 2025 im engeren Sinne nicht gesprochen werden kann, nutzen viele Unternehmen die anstehende Meldepflicht als Anlass, ihre Kassenlandschaft zu modernisieren. Dabei ergeben sich Chancen:
- Automatisierte Buchhaltung durch Schnittstellen zu DATEV und Finanzbuchhaltung
- Warenwirtschaft und Lagerverwaltung direkt im Kassensystem
- Filial- und Franchise-Steuerung mit Echtzeit-Umsatzzahlen
- Omnichannel-Fähigkeit: Verbindung von stationärem Handel mit Online-Shop und Marktplätzen
- Auswertungen (Top-Seller, Deckungsbeiträge, Auslastung) zur fundierten Unternehmenssteuerung
Viele moderne Kassenlösungen sind als Cloud-System oder App verfügbar, wodurch:
- Investitionskosten (Hardware) sinken,
- Updates automatisch eingespielt werden,
- Filialerweiterungen oder mobile Verkaufsstellen schnell integrierbar sind.
Praxisleitfaden: In 5 Schritten zum gesetzeskonformen Kassensystem
1. Ist-Analyse
Prüfen Sie:
- Nutzen Sie bereits eine elektronische Kasse oder offene Ladenkasse?
- Ist Ihr aktuelles System TSE-fähig und GoBD-/KassenSichV-konform?
- Gibt es eine Verfahrensdokumentation zu Ihrem Kassensystem?
2. Rechtliche Mindesanforderungen klären
Stellen Sie sicher, dass das (neue) System:
- über eine zertifizierte TSE verfügt,
- DSFinV‑K-Export und Prüferzugang unterstützt,
- Belegausgabe (Papier oder elektronisch) sicher abbildet.
3. Fachliche Anforderungen definieren
Überlegen Sie:
- Benötigen Sie Filialfähigkeit, Tischpläne, Lieferdienst-Funktionen, Warenwirtschaft?
- Soll das System mobil (Tablet, Smartphone) nutzbar sein?
- Welche Schnittstellen sind wichtig (DATEV, E‑Commerce, Lager, Zahlungsanbieter)?
4. Anbieter vergleichen
Nutzen Sie neutrale Vergleichsplattformen wie Kassensystem-Vergleich, um:
- Kassensysteme anhand Ihres Profils zu filtern,
- Angebote und laufende Kosten transparent zu vergleichen,
- Branchenspezialisten (z. B. Gastronomie, Handel, Handwerk) zu identifizieren.
5. Implementieren, schulen, dokumentieren
- Erstellen oder aktualisieren Sie Ihre Verfahrensdokumentation.
- Schulen Sie Mitarbeitende zur korrekten Bedienung (Stornos, Trinkgeld, Rabatte).
- Planen Sie die Meldepflicht ab 2025 mit Ihrem Steuerberater und Anbieter.
Fazit
Die Kassensystem-Pflicht ist weniger eine Verpflichtung zur Anschaffung eines bestimmten Systems als vielmehr ein strenger Rechtsrahmen für alle, die ein elektronisches Kassensystem nutzen. Mit der TSE-Pflicht, der KassenSichV, der Belegausgabepflicht und der bereits geltenden Meldepflicht ab 2025 steigen Transparenz und Anforderungen – aber auch die Chancen, Prozesse zu digitalisieren und wirtschaftlich zu optimieren.
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Häufige Fragen zur Kassensystem-Pflicht
Ist ein Kassensystem in Deutschland Pflicht?
Ist ein Kassensystem in Deutschland Pflicht?
Nein, ein Kassensystem ist in Deutschland nicht generell Pflicht. Sie dürfen grundsätzlich auch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Sobald Sie jedoch ein elektronisches Kassensystem nutzen, sind TSE, KassenSichV, GoBD und Belegausgabepflicht zwingend zu beachten.
Welches Kassensystem ist Pflicht?
Welches Kassensystem ist Pflicht?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Marke oder Art von Kassensystem. Pflicht ist nur, dass ein eingesetztes elektronisches Kassensystem
- Daten im DSFinV‑K-Format bereitstellen kann.
- eine zertifizierte TSE nutzt,
- GoBD- und KassenSichV-konform arbeitet und
- die Belegausgabepflicht erfüllt.
Gilt ab 2025 eine elektronische Kassensystem-Pflicht?
Gilt ab 2025 eine elektronische Kassensystem-Pflicht?
Im Jahr 2025 wurde eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme eingeführt. Das bedeutet aber keine allgemeine Pflicht, ein elektronisches Kassensystem anzuschaffen. Die Pflicht betrifft die Meldung bestehender elektronischer Systeme an das Finanzamt, nicht deren Einführung in allen Betrieben.
Benötigt jedes elektronische Kassensystem eine TSE?
Benötigt jedes elektronische Kassensystem eine TSE?
Ja, nach KassenSichV unterliegt praktisch jedes elektronische oder computergestützte Kassensystem der TSE-Kassensystem-Pflicht. Die TSE stellt sicher, dass Kassendaten manipulationssicher aufgezeichnet werden. Ausnahmen betreffen nur wenige Sonderfälle; diese sollten unbedingt mit Steuerberater und Finanzamt abgestimmt werden.

