Die Bonpflicht (Belegausgabepflicht) verpflichtet seit 2020 nahezu alle Unternehmen mit elektronischem Kassensystem in Deutschland, bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg zu erstellen und dem Kunden anzubieten – unabhängig vom Betrag. Für Sie bedeutet das: Ihr Kassensystem muss technisch und rechtlich so aufgestellt sein, dass Belege jederzeit korrekt, vollständig und manipulationssicher erzeugt und archiviert werden können.
Was ist Bonpflicht? Definition und Ziele
Was ist Bonpflicht? Unter der Bonpflicht versteht man die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Belegausgabe bei Barverkäufen und anderen Vorgängen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen. Jeder Kassiervorgang muss mit einem Kassenbon oder einer Rechnung dokumentiert werden, den Sie dem Kunden anbieten – er muss ihn aber nicht annehmen.
Ziele der Bonpflicht sind insbesondere:
- Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch lückenlose Dokumentation von Umsätzen
- Transparenz gegenüber Kunden (Preiszusammensetzung, Steuern, Zahlungsart)
- Nachprüfbarkeit der Kassenführung für Finanzverwaltung und Betriebsprüfer
Die Bonpflicht ist eng mit weiteren Regelwerken verzahnt, etwa den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form), der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und der Pflicht zur Nutzung einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Bonpflicht Gesetz: Rechtsgrundlagen im Überblick
Die Bonpflicht-Gesetz-Grundlage findet sich vor allem in:
- § 146a Abgabenordnung (AO) – Regelungen zu elektronischen Aufzeichnungssystemen
- Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) – technische Anforderungen an Kassen und TSE
- GoBD – Vorgaben zur ordnungsgemäßen Buchführung in elektronischen Systemen
Kernpunkt: Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem (z. B. elektronische Registrierkasse, PC-Kasse, Tablet-Kasse oder Kassensoftware) verwendet, muss:
- eine TSE einsetzen, die jede Transaktion manipulationssicher protokolliert,
- für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg erstellen,
- diese Daten unveränderbar und fristgerecht aufbewahren.
Die Bonpflicht gilt in Deutschland branchenübergreifend, etwa in Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk, Dienstleistung, Hotellerie, Gesundheitswesen oder Transport, sobald ein elektronisches Kassensystem eingesetzt wird. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen möglich.
Bonpflicht Deutschland: Für wen gilt sie konkret?
Die Bonpflicht in Deutschland betrifft alle Unternehmer, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem für Barumsätze oder vergleichbare Zahlungsmittel verwenden. Dazu zählen insbesondere:
- Restaurants, Cafés, Bars, Lieferdienste
- Einzelhändler, Kioske, Bäckereien, Metzgereien
- Friseure, Kosmetikstudios, Fitnessstudios
- Handwerksbetriebe mit Ladenlokal
- Hotels, Pensionen, Beherbergungsbetriebe
Nicht betroffen sind z. B. sehr einfache offene Ladenkassen (ohne elektronische Aufzeichnung), etwa eine Geldkassette auf einem Marktstand – hier greift zwar keine Bonpflicht, aber es gelten strenge Anforderungen an die manuelle Kassenführung und tägliche Kassenberichte. Sobald Sie jedoch ein Kassensystem einsetzen, sind Sie an die Bonpflicht und die KassenSichV gebunden.
Wie muss ein gesetzeskonformer Kassenbon aussehen?
Die Bonpflicht betrifft nicht nur das „Ob“, sondern auch das „Wie“ der Belegerstellung. Ein gesetzeskonformer Kassenbon muss unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Datum und Uhrzeit des Vorgangs
- fortlaufende Transaktionsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung
- Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag (nach Steuersätzen getrennt)
- Gesamtbetrag
- Hinweise bzw. Daten der TSE (z. B. Seriennummer, Signaturzähler, Prüfwert)
Diese Vorgaben sind wichtig, damit die Finanzverwaltung bei Prüfungen eine eindeutige Zuordnung und Nachvollziehbarkeit jeder Transaktion gewährleisten kann. Moderne Kassensysteme übernehmen diese Anforderungen automatisch, wenn sie GoBD- und KassenSichV-konform konfiguriert sind.
Bonpflicht und Kassensysteme: Technische Anforderungen
Für die Umsetzung der Bonpflicht ist ein gesetzeskonformes Kassensystem entscheidend. Es sollte folgende Merkmale bieten:
- TSE-Integration (stationär oder Cloud-TSE) gemäß KassenSichV
- automatische Belegerstellung bei jedem Kassiervorgang
- Unterstützung von papierbasierten und digitalen Bons
- GoBD-konforme Datenhaltung und Exportfunktionen für Betriebsprüfungen
- individuelle Steuersatz- und Artikelverwaltung
- revisionssichere Protokollierung, auch bei Stornos und Trainingsbuchungen
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Digitale Bons statt Papierberge: Umweltfreundliche Umsetzung der Bonpflicht
Ein häufig geäußerter Kritikpunkt an der Bonpflicht ist das hohe Aufkommen von Thermopapier-Belegen. Aus Umweltsicht sinnvoll sind daher digitale Kassenbons, die die gesetzlichen Anforderungen ebenfalls erfüllen können, wenn:
- alle Pflichtangaben enthalten sind und
- der Beleg dem Kunden tatsächlich zugänglich gemacht wird (z. B. per QR-Code, Link, E-Mail).
Mögliche Lösungen:
- QR-Code auf dem Display, den der Kunde mit dem Smartphone scannt
- Versand des Bons per E-Mail oder Kunden-App
- Hybridlösung: Papierbon nur auf Wunsch, sonst digital
Moderne Kassensysteme bieten diese Optionen standardmäßig an und helfen, Kosten für Papierrollen zu senken und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren – bei voller Einhaltung der Bonpflicht.
Pflichten im Alltag: So setzen Sie die Bonpflicht praktisch um
Damit Sie im Tagesgeschäft rechtssicher arbeiten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Jeder Vorgang wird boniert – auch Kleinbeträge (z. B. 0,50 €)
- Der Beleg wird dem Kunden aktiv angeboten
- Ihr Personal ist geschult, wie mit Stornos, Retouren und Trinkgeldern umzugehen ist
- Bei TSE-Ausfall existieren klare Notfallprozesse (Dokumentation, Nachbuchung)
- Belege und Kassendaten werden ordnungsgemäß archiviert
Wichtig: Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Bon mitzunehmen. Für Ihre Pflichterfüllung reicht es, dass der Beleg erzeugt und angeboten wurde.

Ausnahmen und Befreiung von der Bonpflicht
Grundsätzlich ist die Bonpflicht keine freiwillige Option, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Eine Befreiung von der Belegausgabepflicht ist nur in eng umgrenzten Fällen möglich, etwa:
- wenn die Belegausgabe unzumutbar ist (z. B. bestimmte mobile Dienstleistungen mit vielen Kleinstbeträgen)
- bei besonderen Verkaufssituationen mit extrem hoher Kundenfrequenz und geringem durchschnittlichem Belegwert
Hierzu kann auf Antrag eine Einzelfallbefreiung durch das zuständige Finanzamt erteilt werden. Wichtig:
- Die Befreiung ist nicht dauerhaft garantiert – sie kann widerrufen werden.
- Sie sollten den Bescheid des Finanzamts stets aufbewahren und im Betrieb bereithalten.
- Trotz Befreiung von der Ausgabepflicht gelten weiterhin die Anforderungen an eine ordentliche Kassenführung.
Rechtliche Rahmenbedingungen: GoBD, KassenSichV und TSE kurz erklärt
- GoBD legen fest, wie digitale Unterlagen, Buchungen und Kassendaten nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar zu führen und aufzubewahren sind.
- Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) konkretisiert die Anforderungen an elektronische Kassensysteme und schreibt u. a. die Verwendung einer zertifizierten TSE vor.
- Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein Sicherheitsmodul, das jede Transaktion protokolliert, signiert und vor nachträglicher Manipulation schützt.
Die Bonpflicht ist ein Baustein in diesem Gesamtpaket: Sie sorgt dafür, dass jede TSE-gesicherte Buchung auch nach außen hin als Beleg sichtbar wird und so ein Abgleich zwischen Kassendaten und tatsächlichen Umsätzen möglich ist.
Bonpflicht und Betriebsprüfung: Was prüft das Finanzamt?
Im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung achtet die Finanzverwaltung u. a. auf:
- Vorhandensein und Registrierung des Kassensystems (nach Meldepflicht, soweit umgesetzt)
- vorhandene und aktivierte TSE
- Vollständigkeit der Kassendaten und Exportmöglichkeiten
- Verwendung von fortlaufenden Belegnummern
- einheitliche Behandlung von Stornos, Rabatten und Gutscheinen
- plausible Übereinstimmung zwischen Umsätzen, Bonvolumen und Bargeldbestand
Ein professionelles, GoBD-konformes Kassensystem reduziert hier Ihr Risiko deutlich und hilft, Beanstandungen und Hinzuschätzungen zu vermeiden.
Checkliste: Erfüllt Ihr Kassensystem die Bonpflicht?
Nutzen Sie diese kompakte Checkliste als erste Orientierung:
- Ihr Kassensystem verfügt über eine zertifizierte TSE.
- Bei jeder Transaktion wird automatisch ein Beleg erzeugt.
- Alle Pflichtangaben sind auf dem Bon enthalten.
- Sie können digitale oder papierbasierte Belege ausgeben.
- Ihre Software ist GoBD- und KassenSichV-konform.
- Datenexport für Betriebsprüfungen ist jederzeit möglich.
Falls Sie einen oder mehrere Punkte nicht sicher bejahen können, lohnt sich ein systematischer Kassensystem-Vergleich und ggf. der Wechsel auf eine modernere Lösung.
Bonpflicht & moderne Kassensysteme: Welche Lösung passt zu Ihnen?
Je nach Branche, Betriebsgröße und Geschäftsmodell unterscheiden sich die Anforderungen an Ihr Kassensystem – die Bonpflicht ist aber für alle relevant. Beispiele:
- Gastronomie & Lieferdienste (z. B. Sides/Simply Delivery, ready2order, LightSpeed): Tisch-/Liefermanagement, Split-Billing, Trinkgeldverwaltung, digitale Bons.
- Einzelhandel & Filialisten (z. B. Tillhub, LocaFox, REA): Filialfähigkeit, Warenwirtschaft, Etikettendruck, E-Commerce-Anbindung, Kassenbons mit Promotions.
- Kleinbetriebe & Start-ups (z. B. Smartkasse24, einfache Cloud-Kassen): schlanke, kostengünstige Systeme mit allen gesetzlichen Mindestanforderungen.
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Fazit
Die Bonpflicht ist in Deutschland seit 2020 fester Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen. Sie dient der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung – und zwingt Unternehmen dazu, sich mit einer professionellen, rechtssicheren Kassenlösung auseinanderzusetzen. Wer frühzeitig auf ein modernes, TSE- und GoBD-konformes Kassensystem setzt, reduziert Haftungsrisiken, vereinfacht Betriebsprüfungen und profitiert von effizienteren Abläufen.
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Häufige Fragen zur Bonpflicht
Was ist Bonpflicht?
Was ist Bonpflicht?
Die Bonpflicht (Belegausgabepflicht) ist die gesetzliche Verpflichtung, bei jedem Kassiervorgang mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem einen Beleg zu erstellen und dem Kunden anzubieten. Sie gilt unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags und ist Teil der Regelungen in § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung.
Ab wann gilt die Bonpflicht in Deutschland?
Ab wann gilt die Bonpflicht in Deutschland?
Die Bonpflicht in Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2020. Sie betrifft alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder Registrierkassen einsetzen. Für offene Ladenkassen ohne elektronische Aufzeichnung besteht keine Bonpflicht, allerdings gelten dort strenge Anforderungen an die manuelle Kassenführung.
Gibt es Ausnahmen von der Bonpflicht?
Gibt es Ausnahmen von der Bonpflicht?
Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Fällen möglich, wenn die Belegausgabe nachweislich unzumutbar ist (z. B. bestimmte mobile oder sehr kleinteilige Verkaufsformen). Eine Befreiung muss beim Finanzamt beantragt und per Bescheid genehmigt werden. Diese Befreiung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Reicht ein digitaler Bon zur Erfüllung der Bonpflicht aus?
Reicht ein digitaler Bon zur Erfüllung der Bonpflicht aus?
Ja, ein digitaler Bon kann die Bonpflicht erfüllen, sofern alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten sind und der Beleg dem Kunden tatsächlich zugänglich gemacht wird (etwa per QR-Code, Link oder E-Mail). Viele moderne Kassensysteme bieten sowohl Papier- als auch digitale Bons an und ermöglichen so eine umweltfreundliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

