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Dauerhaft 7 Prozent auf Speisen, worauf Gastronomen an der Kasse achten sollten

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Neun Monate nach der Umstellung lohnt sich ein Blick darauf, ob die Kasse alle Fälle richtig abbildet.

Von Melanie Strunz, veröffentlicht am 1. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Was beschlossen wurde

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Bundestag am 4. Dezember 2025 den ermäßigten Satz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie dauerhaft eingeführt. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist nicht befristet. Getränke sind ausdrücklich ausgenommen.

Typische Fehlerquellen an der Kasse

Die Umstellung selbst haben die meisten Betriebe im Januar erledigt. Fehler entstehen eher bei neuen Artikeln, Sonderaktionen und Menüs.

Kombiangebote richtig aufteilen

Enthält ein Angebot Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis, muss der Preis auf beide Steuersätze aufgeteilt werden. Die Methode sollten Sie mit Ihrem Steuerbüro festlegen und in der Kasse fest hinterlegen, damit jede Buchung gleich läuft.

Kurzer Check für Ihre Kasse

Ein Blick in die Auswertung nach Steuersätzen zeigt schnell, ob die Verteilung plausibel ist. Liegt der Anteil zu 19 Prozent deutlich über dem Getränkeanteil am Umsatz, lohnt sich eine Prüfung der Artikel.

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Fragen zum Thema

Nein. Getränke bleiben grundsätzlich beim Regelsatz von 19 Prozent.

Nein. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft.

Speisen zum Mitnehmen oder geliefert werden ebenfalls mit 7 Prozent besteuert. Bei Getränken bleibt es grundsätzlich bei 19 Prozent.

Transparenzhinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Stand der Angaben ist das Veröffentlichungsdatum.