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Kassensystem für die Gastronomie

Ob Restaurant, Café, Bar oder Imbiss, in der Gastronomie muss die Kasse mehr können als kassieren. Tischplan, Bonierung an Küche und Bar, getrennte Rechnungen und mobile Bestellgeräte entscheiden über Tempo im Service. Hier lesen Sie, worauf es ankommt, welche Pflichten gelten und welche Anbieter welche Schwerpunkte setzen.

Servicekraft mit mobilem Bestellgerät neben einer Tablet-Kasse im Restaurant

Gastronomie auf einen Blick

Was ein Gastro-Kassensystem können sollte

Je nach Betriebsart verschieben sich die Schwerpunkte. Diese Funktionen tauchen in fast jeder Gastronomie auf.

Tischplan

Ein grafischer Tischplan zeigt offene Tische und Bestellungen. Tische lassen sich umbuchen, zusammenlegen und getrennt abrechnen.

Bonierung an Küche und Bar

Bestellungen gehen automatisch an den richtigen Drucker oder Küchenmonitor. Gangfolgen und Sonderwünsche kommen ohne Zettel an.

Mobile Bestellung

Mit Handheld oder Tablet nimmt das Personal die Bestellung direkt am Tisch auf. Das spart Wege und senkt Fehler.

Rechnungssplitting und Trinkgeld

Gäste zahlen getrennt oder anteilig. Trinkgeld wird erfasst und lässt sich sauber verbuchen.

Außer Haus und Lieferung

Take-away, eigene Onlinebestellung und die Anbindung an Lieferportale lassen sich direkt mit der Kasse verbinden.

Auswertungen

Umsätze je Artikel, Tageszeit und Mitarbeiter helfen bei Speisekarte, Einkauf und Personalplanung.

7 Prozent auf Speisen, 19 Prozent auf Getränke

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Der Bundestag hat das mit dem Steueränderungsgesetz 2025 am 4. Dezember 2025 beschlossen. Getränke sind von der Senkung ausgenommen.

UmsatzSteuersatz seit 2026
Speisen vor Ort7 Prozent
Speisen zum Mitnehmen oder geliefert7 Prozent
Getränke vor Ort19 Prozent
Getränke zum Mitnehmengrundsätzlich 19 Prozent, Ausnahmen etwa bei bestimmten Milchgetränken

Was das für die Kasse bedeutet

Die Kasse muss jedem Artikel den richtigen Steuersatz zuordnen. Besonders bei Menüs mit Getränk muss der Preis sauber auf beide Sätze aufgeteilt werden.

Gesetzliche Vorgaben für die Kasse in der Gastronomie

TSE und KassenSichV

Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach Paragraf 146a AO. Sie signiert jeden Vorgang manipulationssicher.

Belegausgabe

Seit dem 1. Januar 2020 muss zu jedem Vorgang ein Beleg erstellt werden, auf Papier oder digital, etwa per QR-Code.

Meldung an das Finanzamt

Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Kassen über ELSTER zu melden. Neue Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung, ebenso Außerbetriebnahmen.

GoBD und Datenexport

Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren. Für Prüfungen muss ein Export im DSFinV-K-Format möglich sein.

Kassennachschau

Nach Paragraf 146b AO darf das Finanzamt unangekündigt prüfen. Dann müssen Kassendaten und Unterlagen sofort verfügbar sein.

E-Rechnung

Der normale Bon bis 250 Euro brutto bleibt ausgenommen. Rechnungen an Unternehmen darüber, etwa für Feiern oder Catering, müssen je nach Umsatz ab 2027 oder 2028 als E-Rechnung ausgestellt werden.

Welche Geräte eine Gastronomie braucht

Die Ausstattung richtet sich nach Betriebsart und Größe. Ein kleines Café kommt mit einer Thekenkasse aus, ein Restaurant mit Außenbereich braucht mobile Geräte.

Stationäre Kasse

Touchkasse oder Tablet an Theke oder Tresen, oft mit Kundendisplay und Kassenlade.

Handheld

Mobiles Bestellgerät für den Service, teils mit integriertem Kartenleser und Drucker.

Bondrucker und Küchenmonitor

Bons für Küche und Bar auf Papier oder digital auf einem Bildschirm in der Küche.

Kartenterminal

Kartenzahlung, Apple Pay und Google Pay. Ob das Terminal frei wählbar ist, beeinflusst die Gebühren.

Gastronomie-Schwerpunkte der fünf Anbieter

Die Anbieter setzen sehr unterschiedliche Schwerpunkte. Die Tabelle zeigt, was laut Anbieterangaben und öffentlichen Quellen enthalten ist. Reihenfolge alphabetisch, keine Wertung.

AnbieterSchwerpunktKüchenmonitorBestellung am TischLieferportaleEinstieg laut Quelle
LightspeedRestaurants, Bars und Kettenjaja, mit Tablesidenicht dokumentiert69 Euro im Monat im Jahresvertrag, Drittquelle
ready2orderkleine Gastronomiebetriebeneinja, mit Funkbonierungnicht dokumentiert35,90 Euro plus Gastro-Paket 23,90 Euro im Monat
REA CardGastronomie und Lieferdienstnicht dokumentiertnicht dokumentiert, grafische Tischpläne ab Softwarestufe BusinessLieferando, Wolt und Uber EatsKasse K21 ab 49,90 Euro im Monat bei 60 Monaten Miete, zuzüglich Software und TSE
Smartkasse24Imbiss, Pizzeria und Lieferdienstjaja, auch per QR-Code durch den GastLieferando, Uber Eats und Wolt39 Euro plus Module im Monat
TillhubCafé, Imbiss, Bar und Bäckereinicht dokumentiertja, mit Orderpronicht dokumentiertPOS Go ab 30 Euro im Monat

Stand September 2026, Preise ohne Umsatzsteuer und ohne Hardware. Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot.

So wählen Sie das passende System

Tipp aus der Praxis

Lassen Sie sich die Kasse im eigenen Ablauf vorführen, am besten zur Stoßzeit. Wie schnell ein Tisch umgebucht oder eine Rechnung geteilt ist, zeigt sich erst im echten Betrieb.

Kassensystem für Ihre Gastronomie finden

Geben Sie Betriebsart und Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.

Fragen zum Kassensystem in der Gastronomie

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent, egal ob vor Ort oder außer Haus. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 Prozent.

Wenn Sie elektronisch kassieren, ja. Jede elektronische Kasse muss eine zertifizierte TSE haben und beim Finanzamt gemeldet sein. Eine offene Ladenkasse ist zulässig, in der Gastronomie aber selten praktikabel.

Der Bondrucker ist günstig und robust. Ein Küchenmonitor spart Papier, zeigt Wartezeiten und hilft bei hohem Bestellaufkommen. Viele Betriebe starten mit Druckern und rüsten später auf.

Einige Anbieter binden Lieferportale direkt an, sodass Bestellungen automatisch in der Kasse landen. Laut Anbieterangaben bietet Smartkasse24 das für Lieferando, Uber Eats und Wolt. Fragen Sie beim Angebot konkret nach den Portalen, die Sie nutzen.

Die Software liegt bei vielen Cloud-Anbietern im Bereich von etwa 30 bis 120 Euro im Monat, je nach Modulen. Dazu kommen Hardware, TSE, Einrichtung und Gebühren für Kartenzahlungen. Vergleichen Sie die Gesamtkosten über die Laufzeit.

Passend für die Gastronomie

Transparenzhinweis

Die Angaben zu Anbietern beruhen auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen, Stand September 2026. Steuerliche Hinweise ersetzen keine Beratung durch Steuerbüro oder Steuerberatung. Die Nennung eines Anbieters ist keine Empfehlung.