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Ob Restaurant, Café, Bar oder Imbiss, in der Gastronomie muss die Kasse mehr können als kassieren. Tischplan, Bonierung an Küche und Bar, getrennte Rechnungen und mobile Bestellgeräte entscheiden über Tempo im Service. Hier lesen Sie, worauf es ankommt, welche Pflichten gelten und welche Anbieter welche Schwerpunkte setzen.
Je nach Betriebsart verschieben sich die Schwerpunkte. Diese Funktionen tauchen in fast jeder Gastronomie auf.
Ein grafischer Tischplan zeigt offene Tische und Bestellungen. Tische lassen sich umbuchen, zusammenlegen und getrennt abrechnen.
Bestellungen gehen automatisch an den richtigen Drucker oder Küchenmonitor. Gangfolgen und Sonderwünsche kommen ohne Zettel an.
Mit Handheld oder Tablet nimmt das Personal die Bestellung direkt am Tisch auf. Das spart Wege und senkt Fehler.
Gäste zahlen getrennt oder anteilig. Trinkgeld wird erfasst und lässt sich sauber verbuchen.
Take-away, eigene Onlinebestellung und die Anbindung an Lieferportale lassen sich direkt mit der Kasse verbinden.
Umsätze je Artikel, Tageszeit und Mitarbeiter helfen bei Speisekarte, Einkauf und Personalplanung.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Der Bundestag hat das mit dem Steueränderungsgesetz 2025 am 4. Dezember 2025 beschlossen. Getränke sind von der Senkung ausgenommen.
| Umsatz | Steuersatz seit 2026 |
|---|---|
| Speisen vor Ort | 7 Prozent |
| Speisen zum Mitnehmen oder geliefert | 7 Prozent |
| Getränke vor Ort | 19 Prozent |
| Getränke zum Mitnehmen | grundsätzlich 19 Prozent, Ausnahmen etwa bei bestimmten Milchgetränken |
Die Kasse muss jedem Artikel den richtigen Steuersatz zuordnen. Besonders bei Menüs mit Getränk muss der Preis sauber auf beide Sätze aufgeteilt werden.
Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach Paragraf 146a AO. Sie signiert jeden Vorgang manipulationssicher.
Seit dem 1. Januar 2020 muss zu jedem Vorgang ein Beleg erstellt werden, auf Papier oder digital, etwa per QR-Code.
Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Kassen über ELSTER zu melden. Neue Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung, ebenso Außerbetriebnahmen.
Kassendaten sind zehn Jahre aufzubewahren. Für Prüfungen muss ein Export im DSFinV-K-Format möglich sein.
Nach Paragraf 146b AO darf das Finanzamt unangekündigt prüfen. Dann müssen Kassendaten und Unterlagen sofort verfügbar sein.
Der normale Bon bis 250 Euro brutto bleibt ausgenommen. Rechnungen an Unternehmen darüber, etwa für Feiern oder Catering, müssen je nach Umsatz ab 2027 oder 2028 als E-Rechnung ausgestellt werden.
Die Ausstattung richtet sich nach Betriebsart und Größe. Ein kleines Café kommt mit einer Thekenkasse aus, ein Restaurant mit Außenbereich braucht mobile Geräte.
Touchkasse oder Tablet an Theke oder Tresen, oft mit Kundendisplay und Kassenlade.
Mobiles Bestellgerät für den Service, teils mit integriertem Kartenleser und Drucker.
Bons für Küche und Bar auf Papier oder digital auf einem Bildschirm in der Küche.
Kartenzahlung, Apple Pay und Google Pay. Ob das Terminal frei wählbar ist, beeinflusst die Gebühren.
Die Anbieter setzen sehr unterschiedliche Schwerpunkte. Die Tabelle zeigt, was laut Anbieterangaben und öffentlichen Quellen enthalten ist. Reihenfolge alphabetisch, keine Wertung.
| Anbieter | Schwerpunkt | Küchenmonitor | Bestellung am Tisch | Lieferportale | Einstieg laut Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Lightspeed | Restaurants, Bars und Ketten | ja | ja, mit Tableside | nicht dokumentiert | 69 Euro im Monat im Jahresvertrag, Drittquelle |
| ready2order | kleine Gastronomiebetriebe | nein | ja, mit Funkbonierung | nicht dokumentiert | 35,90 Euro plus Gastro-Paket 23,90 Euro im Monat |
| REA Card | Gastronomie und Lieferdienst | nicht dokumentiert | nicht dokumentiert, grafische Tischpläne ab Softwarestufe Business | Lieferando, Wolt und Uber Eats | Kasse K21 ab 49,90 Euro im Monat bei 60 Monaten Miete, zuzüglich Software und TSE |
| Smartkasse24 | Imbiss, Pizzeria und Lieferdienst | ja | ja, auch per QR-Code durch den Gast | Lieferando, Uber Eats und Wolt | 39 Euro plus Module im Monat |
| Tillhub | Café, Imbiss, Bar und Bäckerei | nicht dokumentiert | ja, mit Orderpro | nicht dokumentiert | POS Go ab 30 Euro im Monat |
Stand September 2026, Preise ohne Umsatzsteuer und ohne Hardware. Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot.
Lassen Sie sich die Kasse im eigenen Ablauf vorführen, am besten zur Stoßzeit. Wie schnell ein Tisch umgebucht oder eine Rechnung geteilt ist, zeigt sich erst im echten Betrieb.
Geben Sie Betriebsart und Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent, egal ob vor Ort oder außer Haus. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 Prozent.
Wenn Sie elektronisch kassieren, ja. Jede elektronische Kasse muss eine zertifizierte TSE haben und beim Finanzamt gemeldet sein. Eine offene Ladenkasse ist zulässig, in der Gastronomie aber selten praktikabel.
Der Bondrucker ist günstig und robust. Ein Küchenmonitor spart Papier, zeigt Wartezeiten und hilft bei hohem Bestellaufkommen. Viele Betriebe starten mit Druckern und rüsten später auf.
Einige Anbieter binden Lieferportale direkt an, sodass Bestellungen automatisch in der Kasse landen. Laut Anbieterangaben bietet Smartkasse24 das für Lieferando, Uber Eats und Wolt. Fragen Sie beim Angebot konkret nach den Portalen, die Sie nutzen.
Die Software liegt bei vielen Cloud-Anbietern im Bereich von etwa 30 bis 120 Euro im Monat, je nach Modulen. Dazu kommen Hardware, TSE, Einrichtung und Gebühren für Kartenzahlungen. Vergleichen Sie die Gesamtkosten über die Laufzeit.
Mobiles Bestellgerät für den Service am Tisch.
Bestellungen digital in der Küche statt auf Papier.
Belege und Küchenbons schnell und zuverlässig drucken.
Trinkgeld an der Kasse korrekt erfassen.
Was die Technische Sicherheitseinrichtung leistet.
Was ab 2025, 2027 und 2028 für Rechnungen gilt.
Anbieter und Anforderungen im Branchenvergleich.
Anbieter und Anforderungen im Branchenvergleich.
Anbieter und Anforderungen im Branchenvergleich.
Die Angaben zu Anbietern beruhen auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen, Stand September 2026. Steuerliche Hinweise ersetzen keine Beratung durch Steuerbüro oder Steuerberatung. Die Nennung eines Anbieters ist keine Empfehlung.