Bis zu 40% sparen

TSE für Kassensysteme

Die technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, schützt die Aufzeichnungen Ihrer Kasse vor nachträglicher Veränderung und Löschung. Nach Paragraf 146a AO und der KassenSichV muss seit dem 1. Januar 2020 jede elektronische Kasse mit einer vom BSI zertifizierten TSE arbeiten, unabhängig vom Umsatz.

USB-Stick und microSD-Karte als technische Sicherheitseinrichtung neben einem Bondrucker

Auf einen Blick

Woraus eine TSE besteht

Nach BSI und Anwendungserlass zu Paragraf 146a AO besteht jede TSE aus drei Komponenten. Bei jedem Vorgang erzeugt das Sicherheitsmodul Zeitpunkt von Beginn und Ende, eine fortlaufende Transaktionsnummer, einen Prüfwert, die Seriennummer der TSE und einen Signaturzähler.

Sicherheitsmodul

Signiert jeden Vorgang und liefert Zeitstempel, Transaktionsnummer und Prüfwert an die Kasse.

Speichermedium

Speichert die abgesicherten Daten, etwa auf einer Speicherkarte oder in der Cloud.

Digitale Schnittstelle

Einbindungsschnittstelle zur Kasse und Exportschnittstelle für Prüfungen im TAR-Format.

Illustration der TSE-Varianten mit Kasse, gesichertem Modul, USB-Stick, Speicherkarte im Drucker und Cloud

Die Varianten der TSE

Das BSI schreibt keine Bauform vor. Lokal angebunden wird die TSE als USB-Stick oder als microSD- oder SD-Karte, die in Kasse, PC oder Bondrucker steckt. Einige Druckerhersteller bieten Bondrucker, in die eine TSE-Karte eingesetzt wird, sowie TSE-Server, an denen mehrere Kassen im Netzwerk eine TSE nutzen. Das ist zulässig, solange die Client-ID jeder Kasse protokolliert wird.

Bei der Cloud-TSE liegt das Sicherheitsmodul im Rechenzentrum eines zertifizierten Anbieters. Nach BSI muss dann eine Sicherheitskomponente in der Einsatzumgebung der Kasse laufen, und das Umgebungsschutzkonzept des Herstellers ist verbindlich einzuhalten. Cloud-TSE sind bei Tablet- und Smartphone-Kassen üblich und werden meist im Monatsabo abgerechnet.

Stärken und Grenzen im Überblick

Passt gut, wenn

Weniger geeignet, wenn

Für welche Betriebe es sich eignet

Welche TSE passt, hängt vor allem von Kassentyp und Internetverbindung ab.

TSE-Lösungen bei einzelnen Kassenanbietern

Ausgewählte Geräte und Tarife laut Anbieterangaben, Stand September 2026, Preise ohne Umsatzsteuer. Reihenfolge alphabetisch, keine Wertung.

AnbieterTSE-VarianteAngabe laut Anbieter
LightspeedCloud-TSE über fiskaly mit DSFinV-K-Exportals Modul im Angebot
orderbirdTSE in die iPad-Kasse integriertPreise auf Anfrage beim Anbieter
Smartkasse24Cloudbasierte TSE ohne zusätzliche HardwarePreise auf Anfrage beim Anbieter
SumUpFiskal-Bondrucker mit TSE im OnlineshopPreise im Onlineshop des Anbieters
TillhubCloud-TSE von fiskaly mit Servern in Deutschlandbeim POS Go laut Anbieter im Monatspreis enthalten

Die TSE-Varianten im Vergleich

VarianteFunktionsweiseZu beachten
USB-TSEStick am Kassen-PC, an der Touchkasse oder an einem TSE-ServerFreier USB-Anschluss, begrenzte Laufzeit, rechtzeitiger Tausch
microSD- oder SD-TSEKarte in Kasse, Tablet-Halterung oder BondruckerKompatibilität mit Gerät und Software, begrenzte Laufzeit
TSE im Drucker oder ServerEine TSE im Netzwerk für mehrere KassenClient-ID jeder Kasse muss protokolliert werden
Cloud-TSESicherheitsmodul im Rechenzentrum, lokale Sicherheitskomponente an der KasseInternetverbindung, Umgebungsschutzkonzept, laufende Kosten

Ihre Pflichten rund um TSE und Kasse

Die TSE ist ein Baustein der Kassenpflichten. Diese Vorgaben gelten zusätzlich, keine Steuerberatung, im Zweifel fragen Sie Ihr Steuerbüro.

Was die TSE auf dem Beleg hinterlässt

Laut Anwendungserlass zu Paragraf 146a AO gehören unter anderem diese Angaben auf jeden Beleg. Statt der lesbaren TSE-Daten darf ein QR-Code nach DSFinV-K gedruckt werden.

Wenn die TSE ausfällt

Fällt nur die TSE aus, beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn Sie bis zur Behebung weiter kassieren. Die Belegpflicht bleibt, Datum und Uhrzeit liefert dann die Kasse. Der Ausfall muss auf dem Beleg erkennbar sein, etwa durch die fehlende Transaktionsnummer. Ausfallzeit und Grund sind zu dokumentieren und die Ursache ist unverzüglich zu beheben.

Darauf sollten Sie achten

Ablaufdatum im Blick behalten

Hardware-TSE werden mit begrenzter Laufzeit verkauft, ein Druckerhersteller etwa bewirbt seine USB-TSE mit fünf Jahren. Tragen Sie das Ende der Laufzeit in Ihren Kalender ein und planen Sie Tausch und neue ELSTER-Meldung rechtzeitig.

Kasse mit TSE anfragen

Geben Sie Ihren Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zu der TSE

Eine technische Sicherheitseinrichtung aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitaler Schnittstelle. Sie signiert jeden Kassenvorgang und schützt die Aufzeichnungen vor unerkannter Veränderung oder Löschung.

Jeder, der eine elektronische Kasse nutzt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Pflicht nach Paragraf 146a AO und KassenSichV unabhängig vom Umsatz, auch für Tablet-, Smartphone- und Registrierkassen.

USB-Sticks, microSD- oder SD-Karten, TSE in Bondruckern oder TSE-Servern für mehrere Kassen sowie Cloud-TSE. Welche Variante passt, hängt von Ihrer Kasse und Software ab.

Bei der Cloud-TSE liegt das Sicherheitsmodul im Rechenzentrum eines zertifizierten Anbieters. An der Kasse läuft eine lokale Sicherheitskomponente. Sie brauchen keine Hardware, aber eine Internetverbindung.

Hardware-TSE haben eine begrenzte Laufzeit, die der Hersteller angibt, häufig einige Jahre. Die Produktzertifikate des BSI sind laut BSI typischerweise auf acht Jahre befristet. Bei Cloud-TSE kümmert sich meist der Anbieter um die Erneuerung.

Sie dürfen weiter kassieren, wenn nur die TSE betroffen ist. Der Ausfall muss auf dem Beleg erkennbar sein, Ausfallzeit und Grund sind zu dokumentieren und die Ursache ist unverzüglich zu beheben.

Gemeldet wird die elektronische Kasse über ELSTER, dabei werden auch Angaben zur TSE wie die Seriennummer abgefragt. Neue oder ausgetauschte Geräte melden Sie innerhalb eines Monats.

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zudem kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung anzweifeln und Umsätze schätzen.

Passend dazu

Transparenzhinweis

Quellen sind die Fragen und Antworten des BSI zu technischen Sicherheitseinrichtungen, der Anwendungserlass des BMF zu Paragraf 146a AO vom 30. Juni 2023 und Herstellerangaben, Stand Oktober 2026. Anbieterangaben laut deren Webseiten. Keine Steuerberatung, bitte klären Sie Einzelfälle mit Ihrem Steuerbüro. Die Reihenfolge der Anbieter ist alphabetisch und keine Wertung.