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Registrierkasse und Kassensysteme für Kleingewerbe 2026, 6 Anbieter im Vergleich

Für ein Kleingewerbe reicht meist eine einfache Registrierkasse als App, Tablet-Kasse oder Kompaktgerät mit TSE, Kartenzahlung und Export für das Steuerbüro. Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es derzeit nicht, wer aber elektronisch kassiert, muss TSE, Meldung und Belegausgabe beachten. Wir vergleichen sechs Kassensysteme anhand belegter Anbieterangaben und zeigen, welche Lösung zu welchem Kleingewerbe passt.

Smartphone als Kasse mit Kartenterminal an einem Marktstand mit Keramik

Kleingewerbe auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

Sechs Kassensysteme für Kleingewerbe im Vergleich

Die Reihenfolge ist alphabetisch und keine Wertung. Die zweite Spalte zeigt, ob der Anbieter Kleingewerbe selbst als Zielgruppe nennt.

AnbieterFür Kleingewerbe ausgewiesenEinstieg laut AnbieterTSESupport
helloCashnicht ausdrücklichTarif Gratis 0 Euro im Monat, TSE für Deutschland 199 Euro im Jahr, Herstellerangabe ohne USt, Stand Oktober 2026TSE für Deutschland gesondert gebucht, 199 Euro im Jahr ohne USt, unbegrenzte SignaturenKI-gestützter E-Mail-Support im Gratistarif, Team-Support ab Premium, Premium-Support gegen Aufpreis
ready2ordernicht ausdrücklichKassensystem-Abo 35,90 Euro im Monat im Jahresabo plus TSE-Paket 15,90 Euro, zusammen 51,80 Euro, Herstellerangabe ohne USt, Stand September 2026Cloud-TSE als kostenpflichtiges Zusatzpaket, laut Drittquelle über fiskalyKostenloser Telefonsupport täglich 8 bis 22 Uhr, dazu Chat und Kontaktformular
Smartkasse24nicht ausdrücklichBasistarif 39 Euro im Monat, Herstellerangabe ohne USt, Stand September 2026Cloud-TSE ohne zusätzliche HardwareTelefon und WhatsApp, Servicezeiten nicht veröffentlicht
SumUpnicht ausdrücklichKassensoftware im Basistarif 0 Euro im Monat, SumUp Kasse einmalig 399 Euro, Herstellerangabe ohne USt, Stand Oktober 2026TSE-Konformität laut Anbieter in der Kasse enthalten, TSE-Dienst nicht genannt, beim Point-of-Sale-System Cloud-TSE ohne AufpreisServicezeiten laut Anbieter nicht dokumentiert
Tillhubnicht ausdrücklichPOS Go ab 30 Euro im Monat inklusive TSE, Herstellerangabe ohne USt, Stand September 2026Cloud-TSE von fiskaly, Server in DeutschlandTelefonsupport an sieben Tagen, am Wochenende 9 bis 18 Uhr, Werktagszeiten nicht dokumentiert
Zettlenicht ausdrücklichKassen-App ohne Monatsgebühr, PayPal Reader ab 29 Euro für Neukunden, Herstellerangabe ohne USt, Stand Oktober 2026Cloud-TSE ohne zusätzliches Modul und ohne MonatsgebührServicezeiten laut Anbieter nicht dokumentiert

Stand Oktober 2026, Preise ohne Umsatzsteuer nach Anbieterangaben. Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot.

Funktionen für Kleingewerbe im direkten Vergleich

Welche branchentypischen Funktionen die Anbieter nach eigenen Angaben mitbringen. Nicht dokumentiert heißt, dass wir dazu keine belastbare Angabe gefunden haben.

AnbieterMobile KasseEigene KartenzahlungDATEV-ExportBarcode-ScannerOfflinebetriebGutscheine
helloCashjaüber PartnerZusatzmodulZusatzmodulnicht dokumentiertZusatzmodul
ready2orderjajajajanicht dokumentiertja
Smartkasse24jajajajajanicht dokumentiert
SumUpjajajaZusatzmodulnicht dokumentiertnicht dokumentiert
Tillhubjajajajajaja
Zettlejajanicht dokumentiertjanicht dokumentiertnicht dokumentiert

Welches System zu welchem Betrieb passt

Ausgewählt haben wir Kassen mit niedrigen Fixkosten, mobilen Geräten und einfacher Einrichtung, die für Einzelunternehmer und Kleingewerbe passen. Kein Anbieter nennt Kleingewerbe ausdrücklich, die Zuordnung beruht auf Preisen und dokumentierten Funktionen.

Nebengewerbe oder Gründung

Wenige Verkäufe im Monat, oft neben dem Hauptberuf und mit Kleinunternehmerregelung. Gefragt sind keine Fixkosten, Belege ohne Umsatzsteuerausweis und eine einfache App.

Passende Kandidaten helloCash, SumUp, Zettle

Marktstand oder mobiles Gewerbe

Verkauf an wechselnden Orten, oft ohne WLAN. Wichtig sind ein mobiles Gerät mit Kartenleser und Drucker und ein dokumentierter Offlinebetrieb.

Passende Kandidaten Smartkasse24, SumUp, Tillhub

Kleiner Laden oder Imbiss mit festem Standort

Täglich viele Barverkäufe an einer Kasse. Tagesabschluss, Barcode oder Schnellwahltasten und der Export an das Steuerbüro sparen Zeit.

Passende Kandidaten ready2order, Smartkasse24, Tillhub

Dienstleister mit Barzahlung

Friseur, Kosmetik oder Handwerk mit Barzahlung vor Ort. Eine Browserkasse oder Tablet-Kasse mit Belegen per E-Mail reicht meist aus.

Passende Kandidaten helloCash, ready2order, Smartkasse24

Die Anbieter für Kleingewerbe im Einzelnen

Was die Systeme im Alltag eines Betriebs leisten, wo ihre Stärken liegen und wo Sie genauer hinsehen sollten.

helloCash für Kleingewerbe

helloCash ist eine Browserkasse mit kostenlosem Grundtarif für Dienstleistung, Beauty und Einzelhandel, die auf vorhandenen Geräten läuft. Für Deutschland kommt die TSE für 199 Euro im Jahr hinzu, DATEV-Schnittstelle und Lager gibt es ab Premium. helloCash nennt Kleingewerbe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Kleingewerbe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie als Dienstleister oder kleiner Händler mit wenigen Barverkäufen möglichst geringe Fixkosten wollen.

ready2order für Kleingewerbe

ready2order richtet sich an kleine Betriebe in Gastronomie, Handel und Dienstleistung und nennt auch das Handwerk. Die Preisliste ist vollständig veröffentlicht, DATEV-Export, Barcode-Scanner und Gutscheine sind dokumentiert. ready2order nennt Kleingewerbe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Kleingewerbe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie Kosten vorab genau kennen und den Export an das Steuerbüro automatisieren wollen.

Smartkasse24 für Kleingewerbe

Smartkasse24 startet mit einem Basistarif von 39 Euro im Monat, Einrichtung, Schulung und Support sind enthalten. Die Cloud-TSE kommt ohne zusätzliche Hardware, Offlinebetrieb und DATEV-Export sind dokumentiert, Schwerpunkte sind Gastronomie und kleine Dienstleister. Smartkasse24 nennt Kleingewerbe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Kleingewerbe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie ein kleines Gastro- oder Dienstleistungsgewerbe mit persönlicher Einrichtung starten wollen.

SumUp für Kleingewerbe

SumUp bietet Kassensoftware im Basistarif ohne Monatsgebühr, Kartenterminals wie Solo und Tap to Pay. Für Marktstand oder mobiles Gewerbe reicht oft das Terminal mit App, für den festen Standort gibt es die SumUp Kasse für einmalig 399 Euro. SumUp nennt Kleingewerbe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Kleingewerbe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie mobil oder an einem kleinen Stand verkaufen und vor allem Kartenzahlung brauchen.

Tillhub für Kleingewerbe

Tillhub bietet das Android-Kompaktgerät POS Go mit Kartenleser, Scanner und Drucker ab 30 Euro im Monat inklusive TSE. Offlinebetrieb, DATEV-Export, Gutscheine und Warenwirtschaft sind dokumentiert, die Kartenzahlung läuft über die Konzernmutter Unzer. Tillhub nennt Kleingewerbe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Kleingewerbe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie ein Gerät für alles wollen und auch ohne stabiles Netz kassieren müssen.

Zettle für Kleingewerbe

Zettle bietet eine Kassen-App ohne Monatsgebühr mit enthaltener Cloud-TSE, bezahlt wird über den PayPal Reader ab 29 Euro für Neukunden oder Tap to Pay. Eine langfristige Vertragsbindung gibt es laut Anbieter nicht. Zettle nennt Kleingewerbe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Kleingewerbe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie ein Nebengewerbe oder saisonales Kleingewerbe ohne Fixkosten betreiben.

Was ein Kassensystem für Kleingewerbe können sollte

Kleinunternehmer-Belege

Belege ohne Steuerausweis mit Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Niedrige Fixkosten

Günstiger Tarif ohne lange Bindung.

Smartphone oder Tablet

Kassieren mit vorhandenen Geräten am Stand oder im Laden.

Kartenzahlung

Kleines Terminal oder Kartenzahlung direkt auf dem Smartphone.

Buchhaltungsexport

Daten für Steuerbüro oder Buchhaltungsprogramm übergeben.

Wechsel zur Regelbesteuerung

Steuersätze schnell umstellen, wenn die Grenze überschritten wird.

Gesetzliche Vorgaben für die Kasse

Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Sie die Regelung nutzen, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Wird die zweite Grenze überschritten, endet die Regelung sofort. Ob sie sich für Sie lohnt, klären Sie mit Ihrem Steuerbüro. Quelle IHK Region Stuttgart, Stand 2026.

So finden Sie das passende System

Kosten richtig vergleichen

Neben der Monatsgebühr zählen Hardware, TSE, Einrichtung, Laufzeit und Gebühren je Kartenzahlung. Wie das konkret aussieht, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten.

Kassensystem für Kleingewerbe finden

Geben Sie Ihren Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.

Kassensystem für das Kleingewerbe 2026, alles was Sie wissen müssen

Braucht das Kleingewerbe eine Registrierkasse

Ob sich eine Registrierkasse im Kleingewerbe lohnt, hängt vor allem von der Zahl der Barverkäufe ab. Wer überwiegend auf Rechnung arbeitet, etwa als Handwerker oder Dienstleister, kommt oft mit Rechnungsprogramm und Aufzeichnung der wenigen Bareinnahmen aus. Wer täglich an viele Kunden bar oder mit Karte verkauft, etwa auf dem Markt, im kleinen Laden oder am Imbiss, spart mit einer elektronischen Kasse Zeit beim Tagesabschluss. Bareinnahmen müssen Sie in jedem Fall einzeln und nachvollziehbar aufzeichnen. Viele Kleingewerbetreibende führen dafür ein Kassenbuch, ob das in Ihrem Fall nötig ist, klären Sie mit dem Steuerbüro.

Registrierkasse im Kleingewerbe, wann eine Pflicht greift

Eine allgemeine Pflicht zur Registrierkasse gibt es derzeit nicht, auch nicht im Kleingewerbe. Nutzen Sie aber eine elektronische Kasse, gelten alle Regeln der Kassensicherungsverordnung, also zertifizierte TSE nach Paragraf 146a AO, Meldung über ELSTER und Belegausgabepflicht. Den Kassenbon müssen Sie dann jedem Kunden anbieten, auf Papier oder digital, eine Befreiung gibt es nur auf Antrag beim Finanzamt nach Paragraf 148 AO. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 25.000 Euro. Nach dem Regierungsentwurf vom 23. September 2026 soll ab dem 1. Januar 2028 eine Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz kommen, bei höchstens 12.000 Euro Barumsatz im Jahr soll sie nicht greifen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, Quelle ist die IHK Köln. Viele Kleingewerbe liegen unter diesen Werten, prüfen Sie Ihre Zahlen mit dem Steuerbüro.

Was ist ein Kassensystem für das Kleingewerbe?

Ein Kassensystem für das Kleingewerbe ist eine Software- und Hardware-Kombination, die Barverkäufe erfasst, Belege ausstellt, Tagesabschlüsse erstellt und alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Im Gegensatz zu einer einfachen Schubladenkasse (offene Ladenkasse) bietet ein elektronisches Kassensystem eine lückenlose, manipulationssichere Aufzeichnung aller Transaktionen. Das ist nicht nur für das Finanzamt wichtig, sondern auch für Ihren eigenen Überblick über Umsatz, Ausgaben und Lagerbestand.

Kleinstunternehmen und Soloselbstständige haben oft den Eindruck, ein professionelles Kassensystem sei für sie zu groß, zu teuer oder zu komplex. Das Gegenteil ist der Fall. Moderne Cloud-Kassensysteme sind speziell für kleine Betriebe konzipiert, günstig im Abo-Modell erhältlich und innerhalb weniger Stunden einsatzbereit. Wenn Sie eine grundlegende Einführung suchen, hilft Ihnen unser Beitrag „Was ist ein Kassensystem?“ weiter.

Registrierkasse Kleingewerbe und die gesetzlichen Pflichten 2026

Eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Jahre ist die Meldepflicht für Registrierkassen, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 gilt. Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss dieses beim zuständigen Finanzamt anmelden. Die Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal und enthält unter anderem Kassenmodell, Seriennummer und Datum der Anschaffung.

Parallel dazu gilt bereits seit 2020 die Pflicht zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Die TSE ist ein Sicherheitsmodul, das alle Kassenvorgänge unveränderbar protokolliert und so Manipulationen verhindert. Keine elektronische Kasse darf ohne zertifizierte TSE betrieben werden.

Was viele Kleingewerbetreibende verwirrt, es gibt in Deutschland keine generelle Kassenpflicht. Das bedeutet, Sie sind nicht verpflichtet, ein elektronisches Kassensystem zu betreiben. Wenn Sie jedoch eines einsetzen, gelten alle genannten Vorschriften. Wer ausschließlich mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, muss täglich einen nachvollziehbaren Kassenbericht führen.

Kassensystem für Kleingewerbe und die Kleinunternehmerregelung

Viele Kleingewerbetreibende nutzen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Das bedeutet, Sie erheben keine Umsatzsteuer und weisen diese auch nicht auf Rechnungen und Belegen aus. Diese Sonderregelung hat keinen Einfluss auf die Pflicht zu einem rechtssicheren Kassensystem, sie beeinflusst jedoch die Konfiguration.

Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss zeigen, dass die Kasse Belege ohne Umsatzsteuerausweis und mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung erstellt und dass diese Einstellung ohne Aufpreis möglich ist. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Kassensystem für Kleinunternehmer.

Welche Funktionen braucht ein Kassensystem für das Kleingewerbe?

Kleingewerbetreibende benötigen kein System mit hundert Funktionen. Im Alltag zählen diese Kernfunktionen.

  • Belegausgabe. Gesetzlich vorgeschrieben, digital oder per Bon
  • Tagesabschluss und Z-Bon. Pflichtnachweis für das Finanzamt
  • Kassenbuch. Dokumentation der Bareinnahmen und -ausgaben
  • TSE-Integration. Unveränderliche Aufzeichnung aller Transaktionen
  • DATEV-Export. Direkte Übergabe der Daten an den Steuerberater
  • Kartenzahlung. Integration von EC- und Kreditkartenterminals
  • Produktverwaltung. Artikel anlegen, Preise pflegen, Kategorien erstellen
  • Berichte und Statistiken. Umsatz nach Tag, Woche, Monat

Je nach Branche kommen weitere Funktionen hinzu. In der Gastronomie ist eine Tischverwaltung sinnvoll, im Handel eine Lagerverwaltung, bei Dienstleistern eine Terminintegration. Zahlen Sie jedoch nicht für Funktionen, die Sie in Ihrem Betrieb nie einsetzen werden.

Kosten realistisch einschätzen

Die laufenden Kosten fallen im Kleingewerbe oft geringer aus als befürchtet. Laut Herstellerangaben ohne Umsatzsteuer gibt es Lösungen ohne monatliche Softwarekosten wie die Kassen-App von Zettle oder SumUp im Basistarif, Tillhub POS Go kostet ab 30 Euro im Monat inklusive TSE, Smartkasse24 startet mit 39 Euro im Monat. Hinzu kommen folgende Posten.

  • Hardware. Wer bereits ein Smartphone, Tablet oder iPad besitzt, kann bei vielen Anbietern die Hardwarekosten deutlich senken.
  • Kartenleser und Bondrucker, separat oder im Paket, etwa der PayPal Reader ab 29 Euro für Neukunden.
  • Gebühren je Kartenzahlung, bei ready2order laut Anbieter 1,23 Prozent ohne Grundgebühr.
  • TSE. Bei Tillhub und Zettle im Preis enthalten, bei helloCash 199 Euro im Jahr, bei ready2order 15,90 Euro im Monat.

Das ist eine überschaubare Investition in Rechtssicherheit und betriebliche Effizienz. Konkrete Preisbeispiele und Kostenaufstellungen finden Sie in unserem Beitrag über die Kosten von Kassensystemen.

Cloud-Kasse oder lokales Kassensystem für das Kleingewerbe?

Die meisten modernen Kassensysteme sind cloudbasiert. Das bedeutet, die Software läuft auf Servern des Anbieters, Ihre Daten sind jederzeit abrufbar, Updates erfolgen automatisch, und Sie benötigen keine eigene IT-Infrastruktur. Für Kleingewerbetreibende hat das klare Vorteile, nämlich geringere Anfangsinvestition, keine Wartungskosten und Zugriff auf Umsatzdaten von überall.

Der wichtigste Nachteil, Cloud-Systeme benötigen eine Internetverbindung. Wer an einem Standort ohne stabile Verbindung arbeitet, etwa auf einem Marktstand an schlecht vernetzten Orten, sollte auf Offline-Fähigkeit achten. Mehr zu Vor- und Nachteilen lesen Sie in unserem Artikel zu den Unterschieden von Cloud-Kassensystemen zu lokalen Kassensystemen.

Offene Ladenkasse als Alternative zur Registrierkasse im Kleingewerbe

Technisch gesehen ist die offene Ladenkasse weiterhin legal. Wer diese nutzt, muss jedoch ein manuelles Kassenbuch führen, in dem jede Einnahme und Ausgabe einzeln eingetragen wird. Das ist zeitaufwändig, fehleranfällig und bei einer Betriebsprüfung oft schwer lückenlos nachzuweisen.

Gerade bei vielen Barverkäufen ist eine elektronische Kasse oft die einfachere Lösung, weil Tagesabschluss und Aufzeichnungen automatisch entstehen. Mit der geplanten Kassenpflicht ab 2028 für Unternehmen über 100.000 Euro Jahresumsatz wird die Frage für wachsende Betriebe wichtiger. Was bei der offenen Ladenkasse gilt, erklärt unser Beitrag zur offenen Ladenkasse.

Registrierkasse für das Kleingewerbe melden

Für die Kassenmeldung seit dem 1. Januar 2025 gehen Sie so vor.

  1. ELSTER-Konto anlegen oder vorhandenes Konto nutzen
  2. Kassenmodell, Seriennummer und Softwareversion bereithalten
  3. Datum der Anschaffung und TSE-Daten dokumentieren
  4. Meldung über das ELSTER-Portal einreichen
  5. Meldedokument für Ihre Unterlagen aufbewahren

Bei einer Neuanschaffung eines Kassensystems im Jahr 2026 muss die Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung erfolgen. Die meisten Kassensystem-Anbieter unterstützen Sie bei diesem Prozess und stellen alle notwendigen Daten bereit.

Das richtige Kassensystem für Ihr Kleingewerbe finden

Die Wahl des richtigen Kassensystems hängt von Ihrer Branche, Ihrem Tagesablauf und Ihrem Budget ab. Ein Marktstand-Betreiber hat andere Anforderungen als ein Café-Inhaber, und ein Handwerker mit Ladenlokal andere als ein Online-Händler mit Pop-up-Verkauf. Vergleichen Sie die hier vorgestellten Anbieter sorgfältig, nutzen Sie kostenlose Testphasen und holen Sie mehrere Angebote ein, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Nutzen Sie dazu unseren Kassensystem-Vergleich.

Ein Kassensystem ist eine langfristige Investition in die Effizienz und Rechtssicherheit Ihres Betriebs. Wer jetzt die richtige Wahl trifft, spart sich spätere Wechselkosten und Ärger mit dem Finanzamt.

Fragen zum Kassensystem für Kleingewerbe

Derzeit nicht. Sie dürfen auch mit einer offenen Ladenkasse und täglichem Kassenbericht arbeiten. Wer elektronisch kassiert, braucht eine zertifizierte TSE, muss die Kasse über ELSTER melden und Belege ausgeben. Nach dem Regierungsentwurf vom 23. September 2026 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028 ein elektronisches Kassensystem nutzen, bei höchstens 12.000 Euro Barumsatz im Jahr soll die Pflicht nicht greifen.

Ja, wenn Sie eine elektronische Kasse nutzen. Dann müssen Sie jedem Kunden einen Beleg anbieten, auf Papier oder digital. Eine Befreiung gibt es nur auf Antrag beim Finanzamt nach Paragraf 148 AO. Bei einer offenen Ladenkasse gilt die Belegausgabepflicht nicht.

Für Nebengewerbe und Gründung passen Lösungen ohne Monatsgebühr wie Zettle, SumUp oder helloCash, für mobile Verkäufe Smartkasse24 oder Tillhub mit dokumentiertem Offlinebetrieb, für einen festen Standort ready2order, Smartkasse24 oder Tillhub.

Laut Herstellerangaben ohne Umsatzsteuer reicht die Spanne von Kassen-Apps ohne Monatsgebühr bei Zettle und SumUp im Basistarif über Tillhub POS Go ab 30 Euro im Monat inklusive TSE und Smartkasse24 ab 39 Euro bis zu ready2order mit 51,80 Euro im Monat inklusive TSE-Paket. Hardware und Gebühren je Kartenzahlung kommen hinzu.

Ja, die offene Ladenkasse ist zulässig. Sie müssen dann täglich einen nachvollziehbaren Kassenbericht mit Kassensturz erstellen. Bei vielen Barverkäufen ist eine elektronische Kasse oft einfacher, weil Tagesabschluss und Aufzeichnungen automatisch entstehen.

Bareinnahmen und Barausgaben müssen Sie einzeln und nachvollziehbar aufzeichnen. Viele Kleingewerbetreibende führen dafür ein Kassenbuch oder nutzen die Tagesberichte der elektronischen Kasse. Ob ein förmliches Kassenbuch nötig ist, hängt von der Gewinnermittlung ab, klären Sie das mit Ihrem Steuerbüro.

Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Die Kasse muss deshalb Belege ohne Steuerausweis und mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung erstellen können. TSE, Meldung und Belegausgabe gelten trotzdem, wenn Sie elektronisch kassieren.

Ja, jede elektronische Kasse ist seit dem 1. Januar 2025 über ELSTER zu melden, neue Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung. Die nötigen Angaben wie Seriennummer und TSE-Daten erhalten Sie vom Anbieter.

Gesetzlich nicht, viele Kunden erwarten sie aber. Am einfachsten ist ein System, bei dem Kasse und Kartenzahlung aus einer Hand kommen, das ist bei ready2order, Smartkasse24, SumUp, Tillhub und Zettle dokumentiert.

Passend für Kleingewerbe

Transparenzhinweis

Die Angaben zu Anbietern beruhen auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen, Stand Oktober 2026. Die Reihenfolge ist alphabetisch, eine Nennung ist keine Empfehlung und bedeutet nicht, dass ein Anbieter Partner von Kassensystem Experten ist. Bilder der Kassensysteme stammen von den jeweiligen Herstellern, Bilder zur Branche sind redaktionelle Symbolbilder. Steuerliche Hinweise ersetzen keine Beratung.