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Ein Bondrucker druckt Kassenbons, Küchenbons und Tagesberichte direkt aus der Kasse. Die meisten Geräte arbeiten mit Thermopapier und kommen ohne Tinte aus. Hier erfahren Sie, welche Bauarten und Anschlüsse es gibt, was die Belegausgabepflicht verlangt und worauf Sie beim Kauf achten sollten.
Ob an der Theke, in der Küche oder unterwegs, für jeden Einsatz gibt es eine passende Bauart. Entscheidend sind Druckverfahren, Papierbreite und Anschluss.
Der Standard an der Kasse. Wärme schwärzt das beschichtete Papier, Tinte oder Farbband sind nicht nötig. Leise, schnell und wartungsarm.
Nadeldrucker arbeiten mit Farbband auf Normalpapier und gelten als unempfindlich gegenüber Hitze und Fett. Deshalb stehen sie oft in Küchen.
Kleine Akkugeräte für Gürtel oder Tasche, meist mit 58 Millimeter Papier und Bluetooth, passend zu Handhelds und Smartphone-Kassen.
Einige Hersteller bieten Drucker mit eingebauter oder einsteckbarer TSE an, Epson etwa für ausgewählte Modelle. Die Kasse nutzt dann die TSE im Drucker.
An der Theke steht der Bondrucker meist direkt neben Kasse oder Tablet. Er druckt den Kundenbeleg, auf Wunsch Bewirtungsbelege und am Abend den Tagesabschluss. In der Gastronomie kommen eigene Küchen- und Thekendrucker hinzu, an die die Kasse Bestellungen automatisch schickt.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Der Beleg darf auch digital ausgegeben werden, etwa per QR-Code oder E-Mail. Eine Befreiung gibt es nur auf Antrag beim Finanzamt nach Paragraf 148 AO. Für die meisten Betriebe bleibt der Bondrucker deshalb die einfachste Lösung.
Fast jeder Betrieb mit Kasse braucht einen Bondrucker, die Anforderungen unterscheiden sich aber deutlich je Branche.
Thekendrucker für Gästebelege, Küchendrucker für Bestellungen, oft per LAN vernetzt.
Kompakter Drucker neben der Tablet-Kasse, häufig per Bluetooth oder WLAN angebunden.
Viele Kunden in kurzer Zeit, schneller Druck und große Papierrollen zahlen sich aus.
Breitere Bons mit Logo, Rückgabehinweisen und Barcode für den Umtausch.
Robuste Geräte für den Tresen, oft kombiniert mit Bestellung per Handheld.
Ein kleiner Drucker am Empfang reicht meist, viele Kunden wünschen den Beleg digital.
Ausgewählte Geräte und Tarife laut Anbieterangaben, Stand September 2026, Preise ohne Umsatzsteuer. Reihenfolge alphabetisch, keine Wertung.
| Anbieter | Angabe laut Anbieterprofil |
|---|---|
| REA Card | REA K21 mit integriertem 58-mm-Thermodrucker, REA K22 mit Drucker Bixolon SRP-330III |
| ready2order | Bondrucker von Epson im Zubehör |
| Smartkasse24 | Zubehör mit Bondruckern, Kassenladen, Barcodescannern und Kundendisplays |
| Tillhub | Bondrucker der Marke Epson, Modellbezeichnungen nicht dokumentiert |
Der Anschluss entscheidet, wo der Drucker stehen kann und mit welcher Hardware er zusammenarbeitet.
| Anschluss | Typischer Einsatz | Hinweis |
|---|---|---|
| USB | Einzelne Kasse an fester Theke | Einfach, Kabellänge begrenzt |
| LAN | Mehrere Kassen oder Küchendrucker | Stabil, braucht einen Netzwerkanschluss |
| WLAN | Aufstellung ohne Kabel | Abhängig von der Funkqualität |
| Bluetooth | Tablet, Smartphone und mobile Drucker | Kurze Reichweite, Kopplung je Gerät |
| Ladenanschluss | Kassenlade öffnet beim Bezahlen | Am Drucker meist als RJ11 oder RJ12 Buchse |
Thermopapier ist beschichtet und reagiert auf Wärme. Seit dem 2. Januar 2020 darf Thermopapier in der EU höchstens 0,02 Gewichtsprozent Bisphenol A enthalten, so regelt es die Verordnung (EU) 2016/2235.
Ein Bondrucker arbeitet nur, wenn die Kassensoftware das Modell oder dessen Befehlssatz unterstützt. Viele Systeme setzen auf verbreitete Druckersprachen wie ESC/POS, verbindlich ist aber immer die Geräteliste des Kassenanbieters.
Viele Kassensysteme bieten den Beleg zusätzlich digital an, etwa per QR-Code. Das spart Papier, und die Belegausgabepflicht lässt sich auch so erfüllen. Fragen Sie Ihren Anbieter, welche Wege die Software unterstützt.
Geben Sie Ihren Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Der Beleg kann gedruckt oder digital ausgegeben werden. Wer keinen digitalen Weg anbietet, braucht einen Bondrucker. Eine Befreiung ist nur auf Antrag beim Finanzamt nach Paragraf 148 AO möglich.
Ein Thermodrucker schwärzt wärmeempfindliches Papier mit einem beheizten Druckkopf. Tinte, Toner oder Farbband sind nicht nötig. Das macht den Druck leise, schnell und wartungsarm.
Üblich sind 58 und 80 Millimeter. Kleine und mobile Drucker nutzen meist 58 Millimeter, stationäre Kassen häufig 80 Millimeter, weil Logo und Text mehr Platz haben. Entscheidend ist, was Ihr Drucker unterstützt.
Ja, einige Hersteller bieten Bondrucker mit TSE-Modul an, Epson etwa für ausgewählte Modelle. Ihre Kassensoftware muss diese TSE allerdings unterstützen. Klären Sie das vor dem Kauf mit dem Kassenanbieter.
Seit dem 2. Januar 2020 darf Thermopapier in der EU höchstens 0,02 Gewichtsprozent Bisphenol A enthalten. Viele Hersteller bieten zusätzlich phenolfreies Papier an. Achten Sie beim Kauf auf die Angaben des Papierherstellers.
Die meisten Kassenladen werden per Kabel an den Bondrucker angeschlossen. Beim Bezahlen sendet die Kasse einen Befehl an den Drucker, der daraufhin die Lade öffnet.
Nein. Die Kassensoftware muss das Modell oder dessen Befehlssatz unterstützen, und der Anschluss muss zur Hardware passen. Die meisten Anbieter veröffentlichen Listen kompatibler Geräte.
Buchungsbelege wie einzelne Bons und Kassenberichte sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren, Kassenbuch und Kassendaten grundsätzlich zehn Jahre. Klären Sie Einzelheiten bitte mit Ihrem Steuerbüro.
Kassen mit integriertem Thermodrucker laut Anbieterprofil.
Bondrucker von Epson im Zubehör.
Kasse mit Bondrucker der Marke Epson.
Theken- und Küchendrucker im Zusammenspiel.
Kompakte Drucker neben der Tablet-Kasse.
Schneller Druck bei hohem Andrang.
Bons mit Logo und Umtauschhinweis.
Wird meist über den Bondrucker geöffnet.
Technische Sicherheitseinrichtung im Überblick.
Feste Kassenstation mit Drucker und Lade.
Was die Belegausgabepflicht verlangt.
Rechtliche Angaben nach Paragraf 146a und 148 AO sowie Verordnung (EU) 2016/2235 zu Bisphenol A in Thermopapier. Geräteangaben aus unseren Anbieterprofilen und aus Herstellerangaben von Epson, Stand Oktober 2026. Die Nennung eines Anbieters oder Herstellers ist keine Empfehlung und keine Rangfolge.