Startseite » Kassensystem Vergleich » Kassensysteme nach Branche » Kassensysteme für Getränkemärkte 2026, 5 Anbieter im Vergleich
Im Getränkemarkt dreht sich vieles um Pfand. Kisten, Einzelflaschen, Dosen und Leergutbons müssen an der Kasse schnell und fehlerfrei verrechnet werden, dazu kommen Lieferungen an Firmen und Feste. Wir vergleichen fünf Kassensysteme anhand belegter Anbieterangaben.
Die Reihenfolge ist alphabetisch und keine Wertung. Die Spalte zur Branche zeigt, ob der Anbieter Getränkemärkte selbst als Zielgruppe nennt.
| Anbieter | Für Getränkemärkte ausgewiesen | Einstieg laut Quelle | TSE |
|---|---|---|---|
| Lightspeed | nicht ausdrücklich genannt | 69 Euro im Monat im Jahresvertrag, Drittquelle | Cloud-TSE über fiskaly |
| ready2order | nicht ausdrücklich genannt | 35,90 Euro im Monat plus TSE 15,90 Euro | Cloud-TSE als Zusatzpaket |
| REA Card | nicht ausdrücklich genannt | Kasse K21 ab 49,90 Euro im Monat bei 60 Monaten Miete, zuzüglich Software und TSE | getrennt bepreist |
| Smartkasse24 | nicht ausdrücklich genannt | 39 Euro im Monat, Module 9 und 24 Euro | Cloud-TSE |
| Tillhub | nicht ausdrücklich genannt | POS Go ab 30 Euro im Monat inklusive TSE | Cloud-TSE über fiskaly |
Stand September 2026, Preise ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot.
Börsennotierter Anbieter aus Montreal mit getrennten Lösungen für Gastronomie und Handel. Stärken liegen bei mehreren Standorten, Warenwirtschaft und offener API. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Getränkemärkte nennt Lightspeed nicht.
Cloud-Kasse aus Wien mit vollständig veröffentlichter Preisliste. Läuft auf iOS, macOS, Android und Windows, dazu vier Eigengeräte. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Getränkemärkte nennt ready2order nicht.
Hersteller aus Mühltal mit eigener Fertigung in Deutschland. Terminal, Kasse, Software und Zahlungsabwicklung kommen aus einer Hand. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Getränkemärkte nennt REA Card nicht.
Cloud-Kasse aus Essen mit schlankem Basistarif und Schwerpunkt Gastronomie und Lieferdienst. Einrichtung, Schulung und Support sind im Preis enthalten. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Getränkemärkte nennt Smartkasse24 nicht.
Cloud-Kasse aus Berlin, seit 2022 Teil der Payment-Gruppe Unzer. Von der iPad-Kasse bis zum mobilen Kompaktgerät POS Go, auch für Filialnetze. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Getränkemärkte nennt Tillhub nicht.
Pfand für Kasten, Flaschen und Dosen automatisch mit dem Artikel berechnen.
Bons aus dem Leergutautomaten per Scan einlösen und verrechnen.
Kisten und Einzelflaschen per Barcode erfassen, auch mit Handscanner am Wagen.
Lieferungen an Firmen, Gastronomie und Feste mit Lieferschein und Rechnung.
Hinweis an der Kasse bei alkoholischen Getränken.
Bestände von Vollgut und Leergut im Blick behalten.
Nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist ein bei jeder Lieferung berechnetes Pfand Teil des Entgelts für das Getränk, die Rücknahme von Leergut mindert das Entgelt. Die Kasse sollte Pfand deshalb mit dem Getränk verknüpfen und Leergut als eigene Funktion führen. Die genaue Einrichtung klären Sie mit Ihrem Steuerbüro.
Neben der Monatsgebühr zählen Hardware, TSE, Einrichtung, Laufzeit und Gebühren je Kartenzahlung. Wie das konkret aussieht, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten.
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In keinem anderen Geschäft spielt Pfand an der Kasse eine so große Rolle wie im Getränkemarkt. Eine Kiste Mineralwasser besteht aus dem Getränk, dem Pfand für die Flaschen und dem Pfand für den Kasten. Dazu kommen Einwegflaschen und Dosen, für die das Verpackungsgesetz ein Pfand von mindestens 25 Cent vorschreibt. Mehrwegpfand legen die Hersteller selbst fest, und die Beträge unterscheiden sich je nach Flasche und Kasten. Eine gute Kasse verknüpft das Pfand fest mit dem Artikel. Wird eine Kiste gescannt, berechnet die Kasse Getränk und Pfand automatisch, ohne dass das Personal etwas nachtragen muss. Das spart Zeit und verhindert, dass Pfand vergessen oder doppelt berechnet wird.
Ebenso wichtig ist die Rücknahme. Die meisten Getränkemärkte nutzen Leergutautomaten, die einen Bon mit dem Pfandwert ausgeben. Die Kasse sollte diese Bons per Barcode einlesen und mit dem Einkauf verrechnen oder auszahlen. Fragen Sie den Kassenanbieter, ob Ihr Leergutautomat unterstützt wird und wie doppelt eingelöste Bons verhindert werden. Für Leergut, das ohne Automat an der Kasse zurückgegeben wird, braucht es eine schnelle Erfassung mit eigenen Tasten für Kasten und Flaschenarten.
Umsatzsteuerlich ist ein bei jeder Lieferung berechnetes Pfand nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass Teil des Entgelts für das Getränk. Die Rücknahme von Leergut und die Erstattung des Pfands mindern das Entgelt. Die Kasse sollte Pfand und Leergut deshalb getrennt auswerten können, damit die Buchhaltung die Beträge richtig zuordnet. Wie das in Ihrem Betrieb genau umgesetzt wird, klären Sie mit dem Steuerbüro.
Praktisch ist außerdem ein Handscanner mit langem Kabel oder Funk. Schwere Kisten bleiben dann im Einkaufswagen, und das Personal scannt sie direkt dort, ohne sie auf das Band zu heben. Ein Kundendisplay zeigt Getränk, Pfand und Leergutgutschrift getrennt an, sodass Kunden die Abrechnung nachvollziehen können und Rückfragen seltener werden.
Die meisten Getränke unterliegen dem Regelsatz von 19 Prozent, darunter Wasser, Saft, Limonade, Bier, Wein und Spirituosen. Milch unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent, bei Milchmischgetränken hängt der Satz vom Milchanteil ab. Viele Getränkemärkte führen außerdem Snacks und andere Lebensmittel, für die meist 7 Prozent gelten. Die Kasse muss jedem Artikel den richtigen Satz fest zuordnen. Beim Verkauf von Alkohol gelten die Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes, ein Hinweis an der Kasse unterstützt das Personal.
Viele Getränkemärkte beliefern Firmen, Vereine, Gastronomie und private Feiern. Dafür braucht es Lieferscheine, Rücknahme von Leergut beim Kunden und Rechnungen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto sind ausgenommen. Prüfen Sie, ob die Kasse Rechnungen im passenden Format erzeugt oder an eine Buchhaltung übergibt. Für Feste mit Kommissionsware ist eine Rückgabe nicht verkaufter Ware hilfreich.
Für die Kasse gelten die allgemeinen Pflichten. Seit 2020 ist eine zertifizierte TSE vorgeschrieben, jedem Kunden ist ein Beleg anzubieten, und seit 2025 ist jede Kasse über ELSTER zu melden. Bei einer unangekündigten Kassennachschau müssen die Daten im DSFinV-K-Format exportiert werden können. Auswertungen zu Vollgut und Leergut helfen zudem, Bestände und Pfandsalden im Blick zu behalten.
Keiner der fünf verglichenen Anbieter nennt Getränkemärkte ausdrücklich als Zielgruppe, alle adressieren den Handel allgemein. Prüfen Sie deshalb besonders die Pfandlogik, die Einlösung von Leergutbons und die Anbindung an Ihren Leergutautomaten.
Für Einweggetränkeverpackungen schreibt das Verpackungsgesetz ein Pfand von mindestens 25 Cent vor. Mehrwegpfand legen die Hersteller fest.
Nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist ein bei jeder Lieferung berechnetes Pfand Teil des Entgelts, die Rücknahme von Leergut mindert das Entgelt. Die konkrete Buchung klären Sie mit dem Steuerbüro.
Die meisten Getränke wie Wasser, Saft, Limonade, Bier und Wein unterliegen 19 Prozent. Milch unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent, bei Milchmischgetränken hängt es vom Milchanteil ab.
Ja, jede elektronische Kasse braucht seit dem 1. Januar 2020 eine zertifizierte TSE nach Paragraf 146a AO und ist seit 2025 über ELSTER beim Finanzamt zu melden.
Kisten auch am Wagen scannen.
Robuste Kasse für den Markt.
Kontaktlose Zahlung an der Kasse.
Pfand und Beträge für Kunden sichtbar.
Vollgut und Leergut im Blick.
Rechnungen an Firmen und Gastronomie.
Was die Sicherheitseinrichtung leisten muss.
Presse, Tabak und Pfand.
Scannerkasse und viele Artikel.
Ausschank auf Festen und Feiern.
Die Angaben zu Anbietern beruhen auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen, Stand September 2026. Die Reihenfolge ist alphabetisch, eine Nennung ist keine Empfehlung und bedeutet nicht, dass ein Anbieter Partner von Kassensystem Experten ist. Steuerliche Hinweise ersetzen keine Beratung.