Startseite » Kassensystem Vergleich » Kassensysteme nach Branche » Kassensysteme für Blumenläden 2026, 5 Anbieter im Vergleich
Im Blumenladen ist fast jeder Strauß ein Einzelstück. Die Kasse muss freie Preise, Bestellungen mit Liefertermin, Gutscheine und unterschiedliche Steuersätze für Blumen und Deko sicher abbilden. Wir vergleichen fünf Kassensysteme anhand belegter Anbieterangaben.
Die Reihenfolge ist alphabetisch und keine Wertung. Die Spalte zur Branche zeigt, ob der Anbieter Blumenläden oder Floristik selbst als Zielgruppe nennt.
| Anbieter | Für Blumenläden oder Floristik ausgewiesen | Einstieg laut Quelle | TSE |
|---|---|---|---|
| Lightspeed | nicht ausdrücklich genannt | 69 Euro im Monat im Jahresvertrag, Drittquelle | Cloud-TSE über fiskaly |
| ready2order | ja, ausdrücklich | 35,90 Euro im Monat plus TSE 15,90 Euro | Cloud-TSE als Zusatzpaket |
| REA Card | nicht ausdrücklich genannt | Kasse K21 ab 49,90 Euro im Monat bei 60 Monaten Miete, zuzüglich Software und TSE | getrennt bepreist |
| Smartkasse24 | nicht ausdrücklich genannt | 39 Euro im Monat, Module 9 und 24 Euro | Cloud-TSE |
| Tillhub | ja, ausdrücklich | POS Go ab 30 Euro im Monat inklusive TSE | Cloud-TSE über fiskaly |
Stand September 2026, Preise ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot.
Börsennotierter Anbieter aus Montreal mit getrennten Lösungen für Gastronomie und Handel. Stärken liegen bei mehreren Standorten, Warenwirtschaft und offener API. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Blumenläden nennt Lightspeed nicht.
Cloud-Kasse aus Wien mit vollständig veröffentlichter Preisliste. Läuft auf iOS, macOS, Android und Windows, dazu vier Eigengeräte. ready2order nennt Blumenläden oder Floristik ausdrücklich als Zielgruppe.
Hersteller aus Mühltal mit eigener Fertigung in Deutschland. Terminal, Kasse, Software und Zahlungsabwicklung kommen aus einer Hand. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Blumenläden nennt REA Card nicht.
Cloud-Kasse aus Essen mit schlankem Basistarif und Schwerpunkt Gastronomie und Lieferdienst. Einrichtung, Schulung und Support sind im Preis enthalten. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Blumenläden nennt Smartkasse24 nicht.
Cloud-Kasse aus Berlin, seit 2022 Teil der Payment-Gruppe Unzer. Von der iPad-Kasse bis zum mobilen Kompaktgerät POS Go, auch für Filialnetze. Tillhub nennt Blumenläden oder Floristik ausdrücklich als Zielgruppe.
Sträuße und Gestecke mit frei eingegebenem Preis und passender Warengruppe erfassen.
Blumen und Pflanzen mit 7 Prozent, Deko, Vasen und Zubehör mit 19 Prozent.
Aufträge mit Abhol oder Liefertermin, Kartentext und Anzahlung festhalten.
Gutscheine verkaufen und einlösen, getrennt von normalen Umsätzen.
Rechnungen an Firmen, Bestatter oder Hotels direkt aus der Kasse, künftig als E-Rechnung.
Umsätze zu Valentinstag, Muttertag oder Advent auswerten und den Einkauf planen.
Schnittblumen und lebende Pflanzen unterliegen in der Regel dem ermäßigten Satz von 7 Prozent, Vasen, Keramik und Dekoartikel dem Regelsatz von 19 Prozent. Bei Gestecken oder Geschenkkombinationen kann die Zuordnung schwierig sein. Legen Sie die Regel dazu mit Ihrem Steuerbüro fest.
Neben der Monatsgebühr zählen Hardware, TSE, Einrichtung, Laufzeit und Gebühren je Kartenzahlung. Wie das konkret aussieht, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten.
Geben Sie Ihren Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.
Im Blumenladen funktioniert die Kasse anders als im klassischen Einzelhandel. Zwar gibt es auch Artikel mit festem Preis, etwa Topfpflanzen, Erde, Vasen oder Grußkarten. Der Großteil des Umsatzes entsteht aber mit Sträußen und Gestecken, die individuell gebunden werden und keinen Barcode haben. Die Kasse sollte deshalb eine schnelle freie Preiseingabe bieten, bei der der Betrag direkt einer Warengruppe zugeordnet wird. So bleibt erkennbar, ob ein Umsatz mit Schnittblumen, mit Pflanzen oder mit Deko entstanden ist. Hilfreich sind Schnelltasten für typische Preisstufen, etwa für Sträuße in verschiedenen Größen. Wer zusätzlich Artikel mit festen Preisen führt, profitiert von einem Barcodescanner für diesen Teil des Sortiments.
Schnittblumen und lebende Pflanzen unterliegen in der Regel dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Vasen, Keramik, Kerzen, Geschenkartikel und viele Dekomaterialien unterliegen dagegen dem Regelsatz von 19 Prozent. Im Alltag kommen oft beide Bereiche zusammen, etwa wenn ein Strauß in einer Vase verkauft wird oder ein Gesteck aus Pflanzen und Dekoration besteht. Die Kasse sollte es erlauben, solche Verkäufe auf zwei Positionen mit unterschiedlichen Sätzen aufzuteilen. Wie Sie bei Mischprodukten vorgehen, legen Sie am besten einmal mit Ihrem Steuerbüro fest und schulen Ihr Team darauf.
Ein großer Teil der Arbeit im Blumenladen sind Bestellungen. Brautsträuße, Tischschmuck für Feiern, Trauerfloristik und regelmäßige Lieferungen an Firmen oder Hotels werden Tage oder Wochen im Voraus geplant. Eine Kasse mit Bestellfunktion hält Liefertermin, Lieferadresse, Kartentext und Anzahlung fest und erinnert rechtzeitig an offene Aufträge. Wird eine Anzahlung geleistet, muss sie bei der Abholung oder Lieferung korrekt verrechnet werden. Für Lieferungen hilft eine Übersicht der Touren des Tages. Auf Märkten oder bei der Dekoration vor Ort ist zudem ein mobiles Kassengerät praktisch.
Blumengutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Umsatzsteuerlich wird zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen unterschieden, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten besteuert werden. Weil im Blumenladen zwei Steuersätze vorkommen, ist ein Gutschein, der für das gesamte Sortiment gilt, in der Regel ein Mehrzweckgutschein. Die Kasse sollte beide Arten getrennt abbilden können. Klären Sie die Einordnung Ihrer Gutscheine mit dem Steuerbüro. Für Stammkunden lohnt eine einfache Kundendatei, etwa um wiederkehrende Anlässe wie Geburtstage oder Jahrestage im Blick zu behalten. Dabei sind die Regeln des Datenschutzes zu beachten.
Viele Blumenläden beliefern Firmen, Hotels, Restaurants oder Bestattungsunternehmen auf Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto sind ausgenommen. Fragen Sie deshalb, ob die Kasse Rechnungen im passenden Format erzeugen oder an eine Buchhaltungssoftware übergeben kann. Daneben gelten die allgemeinen Kassenpflichten mit zertifizierter TSE, Belegausgabe, Meldung über ELSTER und der Möglichkeit einer unangekündigten Kassennachschau.
Kaum eine Branche hat so ausgeprägte Spitzentage wie die Floristik. Valentinstag, Muttertag, Allerheiligen und die Adventszeit bringen an wenigen Tagen einen großen Teil des Umsatzes. An diesen Tagen muss die Kasse schnell sein, und mehrere Mitarbeitende sollten parallel kassieren können, etwa mit einem zweiten Gerät oder einem Tablet im Verkaufsraum. Auswertungen aus den Vorjahren zeigen, welche Sträuße und Preisstufen gefragt waren und wie viel Ware Sie einkaufen sollten. Da Schnittblumen nur begrenzt haltbar sind, hilft eine gute Planung, Verluste zu vermeiden. Achten Sie außerdem darauf, dass der Support des Anbieters gerade an diesen Tagen erreichbar ist.
ready2order nennt Blumenläden und Tillhub die Floristik ausdrücklich als Zielgruppe. Lightspeed, REA Card und Smartkasse24 adressieren Handel oder Dienstleistung allgemein. Wichtig sind freie Preise, Bestellungen mit Termin und eine saubere Trennung der Steuersätze.
Schnittblumen und lebende Pflanzen unterliegen in der Regel 7 Prozent. Vasen, Keramik, Kerzen und andere Dekoartikel unterliegen 19 Prozent. Bei Kombinationen klären Sie die Aufteilung mit Ihrem Steuerbüro.
Ja, die meisten Kassensysteme erlauben eine freie Preiseingabe. Wichtig ist, dass der Betrag einer Warengruppe mit dem richtigen Steuersatz zugeordnet wird, damit Auswertungen und Buchhaltung stimmen.
Einzweckgutscheine und Mehrzweckgutscheine werden umsatzsteuerlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten besteuert. Die Kasse sollte beide Arten getrennt abbilden. Welche Art Sie ausgeben, klären Sie mit dem Steuerbüro.
Ja, sobald Sie eine elektronische Kasse nutzen. Jede elektronische Kasse braucht seit dem 1. Januar 2020 eine zertifizierte TSE nach Paragraf 146a AO und ist seit 2025 über ELSTER zu melden.
Flexible Kasse für Laden und Werkstatt.
Kontaktlose Zahlung an der Theke.
Kassieren auf Markt und Hochzeit.
Belege und Auftragszettel drucken.
Was ab 2027 für Firmenrechnungen gilt.
Stammkunden gezielt ansprechen.
Hardware, Software und Gebühren vergleichen.
Überblick für Geschäfte aller Art.
Direktvermarktung mit Waage.
Varianten, Gutscheine und Stammkunden.
Die Angaben zu Anbietern beruhen auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen, Stand September 2026. Die Reihenfolge ist alphabetisch, eine Nennung ist keine Empfehlung und bedeutet nicht, dass ein Anbieter Partner von Kassensystem Experten ist. Steuerliche Hinweise ersetzen keine Beratung.