Startseite » Kassensystem Vergleich » Kassensysteme nach Branche » Kassensysteme für Physiotherapie 2026, 5 Anbieter im Vergleich
In der Physiotherapiepraxis wird an der Rezeption vor allem kassiert, was nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet wird. Zuzahlungen, Selbstzahlerleistungen, Kurse, Gutscheine und kleine Produkte müssen sauber erfasst und steuerlich richtig zugeordnet werden. Wir vergleichen fünf Kassensysteme anhand belegter Anbieterangaben.
Die Reihenfolge ist alphabetisch und keine Wertung. Die Spalte zur Branche zeigt, ob der Anbieter Physiotherapiepraxen oder Therapeuten selbst als Zielgruppe nennt.
| Anbieter | Für Physiotherapiepraxen oder Therapeuten ausgewiesen | Einstieg laut Quelle | TSE |
|---|---|---|---|
| Lightspeed | nicht ausdrücklich genannt | 69 Euro im Monat im Jahresvertrag, Drittquelle | Cloud-TSE über fiskaly |
| ready2order | ja, ausdrücklich | 35,90 Euro im Monat plus TSE 15,90 Euro | Cloud-TSE als Zusatzpaket |
| REA Card | nicht ausdrücklich genannt | Kasse K21 ab 49,90 Euro im Monat bei 60 Monaten Miete, zuzüglich Software und TSE | getrennt bepreist |
| Smartkasse24 | ja, ausdrücklich | 39 Euro im Monat, Module 9 und 24 Euro | Cloud-TSE |
| Tillhub | nicht ausdrücklich genannt | POS Go ab 30 Euro im Monat inklusive TSE | Cloud-TSE über fiskaly |
Stand September 2026, Preise ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot.
Börsennotierter Anbieter aus Montreal mit getrennten Lösungen für Gastronomie und Handel. Stärken liegen bei mehreren Standorten, Warenwirtschaft und offener API. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Physiotherapiepraxen nennt Lightspeed nicht.
Cloud-Kasse aus Wien mit vollständig veröffentlichter Preisliste. Läuft auf iOS, macOS, Android und Windows, dazu vier Eigengeräte. ready2order nennt Physiotherapiepraxen oder Therapeuten ausdrücklich als Zielgruppe.
Hersteller aus Mühltal mit eigener Fertigung in Deutschland. Terminal, Kasse, Software und Zahlungsabwicklung kommen aus einer Hand. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Physiotherapiepraxen nennt REA Card nicht.
Cloud-Kasse aus Essen mit schlankem Basistarif und Schwerpunkt Gastronomie und Lieferdienst. Einrichtung, Schulung und Support sind im Preis enthalten. Smartkasse24 nennt Physiotherapiepraxen oder Therapeuten ausdrücklich als Zielgruppe.
Cloud-Kasse aus Berlin, seit 2022 Teil der Payment-Gruppe Unzer. Von der iPad-Kasse bis zum mobilen Kompaktgerät POS Go, auch für Filialnetze. Eine ausdrückliche Branchenlösung für Physiotherapiepraxen nennt Tillhub nicht.
Zuzahlungen je Verordnung kassieren und eine Quittung für den Patienten ausgeben.
Steuerfreie Heilbehandlungen, steuerpflichtige Selbstzahlerleistungen und Produkte getrennt führen.
Gutscheine für Massagen oder Kurse verkaufen und einlösen.
Anbindung an Terminplanung oder Praxissoftware, damit Leistungen nicht doppelt erfasst werden.
Tapes, Wärmekissen oder Trainingsgeräte mit Bestand verkaufen.
Kontaktlose Zahlung an der Rezeption, angebunden an die Kasse.
Nach Paragraf 4 Nummer 14 UStG sind Heilbehandlungen durch Physiotherapeuten in der Regel steuerfrei. Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa Wellnessmassagen oder allgemeine Fitnesskurse, sowie der Verkauf von Produkten sind dagegen meist steuerpflichtig. Die genaue Abgrenzung klären Sie mit Ihrem Steuerbüro.
Neben der Monatsgebühr zählen Hardware, TSE, Einrichtung, Laufzeit und Gebühren je Kartenzahlung. Wie das konkret aussieht, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten.
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In einer Physiotherapiepraxis läuft der größte Teil des Umsatzes nicht über die Kasse. Leistungen für gesetzlich Versicherte werden mit den Krankenkassen abgerechnet, Privatpatienten erhalten in der Regel eine Rechnung. An der Rezeption bleiben trotzdem viele Zahlungen, die erfasst werden müssen. Dazu gehören die Zuzahlungen gesetzlich Versicherter, Selbstzahlerleistungen wie Massagen ohne Verordnung, Präventionskurse, Gutscheine und kleine Produkte wie Tapes oder Wärmekissen. Ob sich dafür eine elektronische Kasse lohnt, hängt davon ab, wie viele Zahlungen vor Ort anfallen und ob Patienten bar oder mit Karte zahlen möchten. Eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht. Wer jedoch eine elektronische Kasse einsetzt, muss die Vorgaben für TSE, Beleg und Meldung erfüllen.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten bei Heilmitteln grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Befreiungen sind möglich, etwa wenn die Belastungsgrenze erreicht ist und der Patient eine Befreiungsbescheinigung vorlegt. Die Praxis zieht die Zuzahlung ein und stellt eine Quittung aus, die Patienten für ihre Unterlagen benötigen. Eine Kasse, die Zuzahlungen als eigene Position führt und eine klare Quittung ausgibt, erleichtert die Arbeit an der Rezeption. Hilfreich ist es, wenn die Höhe der Zuzahlung aus der Praxissoftware übernommen wird, damit sie nicht von Hand berechnet werden muss.
Nach Paragraf 4 Nummer 14 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung eines arztähnlichen Heilberufs erbracht werden, in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Dazu zählt die Physiotherapie. Entscheidend ist das therapeutische Ziel. Leistungen ohne diesen Bezug, etwa Wellnessmassagen oder allgemeine Fitnessangebote, sind meist steuerpflichtig. Auch der Verkauf von Produkten ist in der Regel steuerpflichtig. In der Kasse sollten die Leistungen deshalb in Gruppen mit der passenden steuerlichen Behandlung angelegt sein. Die Abgrenzung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Steuerbüro, denn sie hängt von der konkreten Leistung und ihrem Zweck ab.
Die Abrechnung der Heilmittel mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in der Regel elektronisch über die Praxissoftware oder über ein Abrechnungszentrum. Diese Abrechnung ist von der Ladenkasse getrennt. Für den Alltag ist es dennoch wichtig, dass beide Systeme zusammenpassen. Wird eine Behandlung in der Praxissoftware erfasst, sollte die zugehörige Zuzahlung ohne doppelte Eingabe in der Kasse landen. Fragen Sie den Kassenanbieter, ob eine Schnittstelle zu Ihrer Praxissoftware besteht oder ob sich die Kasse in die Terminplanung einbinden lässt.
Immer mehr Patienten möchten auch kleine Beträge wie eine Zuzahlung mit Karte oder Smartphone bezahlen. Ein Kartenterminal, das mit der Kasse verbunden ist, übernimmt den Betrag automatisch und vermeidet Tippfehler. Am Ende des Tages zeigt der Tagesabschluss, welche Beträge bar und welche unbar eingegangen sind. So lässt sich die Handkasse an der Rezeption sauber führen, auch wenn mehrere Mitarbeitende kassieren.
Gutscheine für Massagen oder Kurse sind ein beliebtes Geschenk. Weil steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen nebeneinander stehen, ist die steuerliche Einordnung von Gutscheinen anspruchsvoll. Klären Sie das vorab mit dem Steuerbüro. Bei Patientendaten gilt besondere Vorsicht, denn Gesundheitsdaten sind nach der Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt. Speichern Sie in der Kasse nur, was für den Zahlungsvorgang nötig ist. Für die elektronische Kasse selbst gelten die allgemeinen Pflichten mit zertifizierter TSE, Belegausgabe, Meldung über ELSTER und Export der Daten im DSFinV-K-Format.
ready2order nennt Physiotherapie ausdrücklich, Smartkasse24 richtet sich an Arztpraxen, Heilpraktiker und Therapeuten. Lightspeed, REA Card und Tillhub adressieren Dienstleister allgemein. Wichtig sind die Trennung von steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen und eine Anbindung an die Praxissoftware.
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin durch Physiotherapeuten sind nach Paragraf 4 Nummer 14 UStG in der Regel steuerfrei. Fehlt das therapeutische Ziel, etwa bei Wellnessangeboten, ist die Leistung meist steuerpflichtig.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen bei Heilmitteln grundsätzlich 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung zu. Es gibt Befreiungen, etwa nach Erreichen der Belastungsgrenze. Die Praxis kassiert die Zuzahlung und stellt eine Quittung aus.
Eine allgemeine Pflicht zu einer elektronischen Kasse gibt es nicht. Wenn Sie jedoch eine elektronische Kasse nutzen, braucht sie seit 2020 eine zertifizierte TSE nach Paragraf 146a AO und ist seit 2025 über ELSTER zu melden.
Die Abrechnung der Heilmittel mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in der Regel elektronisch über die Praxissoftware oder ein Abrechnungszentrum und nicht über die Ladenkasse. An der Kasse werden vor allem Zuzahlungen und Selbstzahlerleistungen erfasst.
Kompakte Kasse für die Rezeption.
Kontaktlose Zahlung am Empfang.
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Quittungen für Zuzahlungen drucken.
Wann eine elektronische Kasse nötig ist.
Patientendaten sicher verarbeiten.
Wann ein Beleg Pflicht ist.
Selbstzahlerleistungen kassieren.
Kurse, Mitgliedschaften und Produkte.
Überblick für Dienstleistungsbetriebe.
Die Angaben zu Anbietern beruhen auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen, Stand September 2026. Die Reihenfolge ist alphabetisch, eine Nennung ist keine Empfehlung und bedeutet nicht, dass ein Anbieter Partner von Kassensystem Experten ist. Steuerliche Hinweise ersetzen keine Beratung.