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Kassensysteme für Taxibetriebe 2026, 6 Anbieter im Vergleich

Im Taxi ist das Kassensystem in erster Linie das Taxameter. Es zeichnet jede Fahrt und jede Schicht auf, muss seit dem Ende der Übergangsfrist mit einer zertifizierten TSE arbeiten und erstellt den Beleg. Allgemeine Kassensysteme ersetzen das nicht, sie eignen sich nur für Nebenumsätze, etwa in der Taxizentrale. Wir erklären die Regeln mit Fristen und vergleichen sechs Anbieter für diese Teilbereiche.

Mobiles Kartenterminal und kleiner Belegdrucker auf der Mittelkonsole eines hellen Taxis, im Hintergrund unscharf der Fahrer und das Taxameter

Taxibetrieb auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

Sechs Kassensysteme für Taxibetriebe im Vergleich

Die Reihenfolge ist alphabetisch und keine Wertung. Die zweite Spalte zeigt, ob der Anbieter Taxibetriebe selbst als Zielgruppe nennt.

AnbieterFür Taxibetriebe ausgewiesenEinstieg laut AnbieterTSESupport
helloCashnicht ausdrücklichTarif Gratis 0 Euro im Monat, TSE für Deutschland 199 Euro im Jahr, Herstellerangabe ohne USt, Stand Oktober 2026TSE für Deutschland gesondert gebucht, 199 Euro im Jahr ohne USt, unbegrenzte SignaturenKI-gestützter E-Mail-Support im Gratistarif, Team-Support ab Premium, Premium-Support gegen Aufpreis
ready2ordernicht ausdrücklichKassensystem-Abo 35,90 Euro im Monat im Jahresabo plus TSE-Paket 15,90 Euro, zusammen 51,80 Euro, Herstellerangabe ohne USt, Stand September 2026Cloud-TSE als kostenpflichtiges Zusatzpaket, laut Drittquelle über fiskalyKostenloser Telefonsupport täglich 8 bis 22 Uhr, dazu Chat und Kontaktformular
Smartkasse24nicht ausdrücklichBasistarif 39 Euro im Monat, Herstellerangabe ohne USt, Stand September 2026Cloud-TSE ohne zusätzliche HardwareTelefon und WhatsApp, Servicezeiten nicht veröffentlicht
SumUpnicht ausdrücklichKassensoftware im Basistarif 0 Euro im Monat, SumUp Kasse einmalig 399 Euro, Herstellerangabe ohne USt, Stand Oktober 2026TSE-Konformität laut Anbieter in der Kasse enthalten, TSE-Dienst nicht genannt, beim Point-of-Sale-System Cloud-TSE ohne Aufpreisnicht dokumentiert
Tillhubnicht ausdrücklichPOS Go ab 30 Euro im Monat inklusive TSE, Herstellerangabe ohne USt, Stand September 2026Cloud-TSE von fiskaly, Server in DeutschlandTelefonsupport an sieben Tagen, am Wochenende 9 bis 18 Uhr, Werktagszeiten nicht dokumentiert
Zettlenicht ausdrücklichKassen-App ohne Monatsgebühr, PayPal Reader ab 29 Euro für Neukunden, Herstellerangabe ohne USt, Stand Oktober 2026Cloud-TSE ohne zusätzliches Modul und ohne Monatsgebührnicht dokumentiert

Stand Oktober 2026, Preise ohne Umsatzsteuer nach Anbieterangaben. Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot.

Funktionen für Taxibetriebe im direkten Vergleich

Welche branchentypischen Funktionen die Anbieter nach eigenen Angaben mitbringen. Nicht dokumentiert heißt, dass wir dazu keine belastbare Angabe gefunden haben.

AnbieterMobile KasseEigene KartenzahlungGutscheineOfflinebetriebDATEV-Export
helloCashjaüber PartnerZusatzmodulnicht dokumentiertZusatzmodul
ready2orderjajajanicht dokumentiertja
Smartkasse24jajanicht dokumentiertjaja
SumUpjajanicht dokumentiertnicht dokumentiertja
Tillhubjajajajaja
Zettlejajanicht dokumentiertnicht dokumentiertnicht dokumentiert

Welches System zu welchem Betrieb passt

Kein allgemeiner Kassenanbieter nennt Taxibetriebe als Zielgruppe, denn den Fahrpreis zeichnet das Taxameter auf. Wir haben sechs Systeme mit dokumentierter mobiler Kartenzahlung oder Gutscheinfunktion für Nebenumsätze gewählt.

Einzelunternehmer mit einem Taxi

Der Fahrpreis läuft über das Fiskaltaxameter, gezahlt wird bar oder mit Karte. Eine zusätzliche Kasse ist meist nicht nötig, ein reines Kartenterminal genügt.

Passende Kandidaten SumUp, Zettle

Taxizentrale mit Gutscheinverkauf

Gutscheine und kleine Verkäufe im Büro, daneben Rechnungsfahrten. Gefragt sind Gutscheinverwaltung und geringe Fixkosten.

Passende Kandidaten helloCash, ready2order, Tillhub

Betriebshof mit Werkstatt oder Waschanlage

Leistungen für Fremdkunden und Verkauf von Zubehör. Wichtig sind eine stationäre Kasse, Kartenzahlung und Export an das Steuerbüro.

Passende Kandidaten Smartkasse24, Tillhub, ready2order

Die Anbieter für Taxibetriebe im Einzelnen

Was die Systeme im Alltag eines Betriebs leisten, wo ihre Stärken liegen und wo Sie genauer hinsehen sollten.

helloCash Kassensystem mit Hardware, Bild des Herstellers

helloCash für Taxibetriebe

helloCash läuft im Browser auf vorhandenen Geräten und eignet sich für eine Taxizentrale, die nebenbei Gutscheine oder Kleinigkeiten verkauft. Für den Fahrpreis im Taxi ist das System nicht gedacht. helloCash nennt Taxibetriebe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Taxibetriebe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Ihre Zentrale gelegentlich Gutscheine oder Waren verkauft.

ready2order für Taxibetriebe

ready2order ist eine Cloud-Kasse mit offener Preisliste für kleine Betriebe. Im Taxigewerbe passt sie für Nebenbetriebe mit eigenem Verkauf, etwa einen Kiosk am Betriebshof. ready2order nennt Taxibetriebe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Taxibetriebe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie einen Nebenbetrieb mit regelmäßigem Verkauf führen.

ready2order Kassensystem mit Hardware, Bild des Herstellers
Smartkasse24 Kassensystem mit Hardware, Bild des Herstellers

Smartkasse24 für Taxibetriebe

Smartkasse24 bietet eigene Kassen vom stationären Gerät bis zum Handgerät mit Offlinebetrieb. Für eine Werkstatt oder Waschanlage mit Fremdkunden ist das eine betreute Lösung. Smartkasse24 nennt Taxibetriebe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Taxibetriebe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie Werkstatt oder Waschleistungen für Fremdkunden abrechnen.

SumUp für Taxibetriebe

SumUp bietet kompakte Kartenterminals wie Solo Lite und Solo sowie Tap to Pay. Im Taxi kann ein reines Kartenterminal den am Taxameter ermittelten Fahrpreis kassieren, die Kassensoftware nutzen Sie nur für Nebenumsätze. SumUp nennt Taxibetriebe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Taxibetriebe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie im Taxi Kartenzahlung anbieten und in der Zentrale gelegentlich verkaufen.

SumUp Kassensystem mit Hardware, Bild des Herstellers
Tillhub Kassensystem mit Hardware, Bild des Herstellers

Tillhub für Taxibetriebe

Tillhub bietet mit POS Go ein Kompaktgerät mit Kartenleser, Scanner und Drucker und eine Warenwirtschaft für mehrere Standorte. Für größere Taxiunternehmen mit Shop, Werkstatt oder mehreren Betriebshöfen ist das eine Lösung für die Nebenumsätze. Tillhub nennt Taxibetriebe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Taxibetriebe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Ihr Unternehmen mehrere Nebenbetriebe zentral abrechnen will.

Zettle für Taxibetriebe

Zettle von PayPal bietet Kartenleser und eine Kassen-App ohne Monatsgebühr mit Cloud-TSE ohne Aufpreis. Für den Fahrpreis zählt das Taxameter, für Kartenzahlung und kleine Nebenumsätze ist Zettle ein schlanker Einstieg. Zettle nennt Taxibetriebe nicht ausdrücklich als Zielgruppe, die Funktionen passen aber zum typischen Ablauf.

Stärken für Taxibetriebe

Genauer hinsehen

Passt, wenn Sie Kartenzahlung ohne Fixkosten anbieten und nur selten nebenbei verkaufen.

Zettle Kassensystem mit Hardware, Bild des Herstellers

Was ein Kassensystem für Taxibetriebe können sollte

Fiskaltaxameter

Konformitätsbewertetes Taxameter mit TSE, das alle Betriebseinstellungen aufzeichnet.

Beleg

Beleg beim Wechsel von Kasse auf Frei, gedruckt oder elektronisch.

Kartenzahlung

Mobiles Kartenterminal ohne zusätzliche Kassenfunktion für den Fahrpreis.

Schichtabrechnung

Abrechnungssoftware für Schichten und Fahrer, die die Taxameterdaten übernimmt.

Meldung

Jedes Taxameter mit Kfz-Kennzeichen über ELSTER melden.

Nebenumsätze

Eigene Kasse für Gutscheine, Kiosk oder Werkstattleistungen.

Gesetzliche Vorgaben für die Kasse

Fahrpreis nicht doppelt erfassen

Der Fahrpreis gehört ins Taxameter. Eine zusätzliche Kassen-App, die auch Barzahlungen erfasst, ist ein eigenes Aufzeichnungssystem mit TSE und Meldung. Für die Kartenzahlung genügt meist ein reines Kartenterminal. Für Taxameter gilt bei Prüfungen die DSFinV-TW.

So finden Sie das passende System

Kosten richtig vergleichen

Neben der Monatsgebühr zählen Hardware, TSE, Einrichtung, Laufzeit und Gebühren je Kartenzahlung. Wie das konkret aussieht, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten.

Kassensystem für Taxibetriebe finden

Geben Sie Ihren Bedarf im Preisrechner an und erhalten Sie passende Angebote, kostenlos und unverbindlich.

Kassensystem im Taxibetrieb, Taxameter und Kasse richtig trennen

Wer nach einem Kassensystem für das Taxi sucht, landet schnell bei einer wichtigen Unterscheidung. Den Fahrpreis ermittelt und speichert das Taxameter, im Mietwagen der Wegstreckenzähler. Beide Geräte gelten steuerlich als elektronische Aufzeichnungssysteme und unterliegen eigenen Regeln. Ein allgemeines Kassensystem aus Handel oder Gastronomie kann das Taxameter nicht ersetzen. Es ist nur dort sinnvoll, wo neben dem Fahrbetrieb Umsätze anfallen.

Taxameter und Wegstreckenzähler als Kasse

Nach Paragraf 146a AO in Verbindung mit Paragraf 1 Absatz 2 KassenSichV gehören EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen, die durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein müssen. Zum System gehören neben dem Fahrpreisanzeiger auch der Wegstreckensignalgeber und, wo zugelassen, ein App-basiertes System anstelle des beleuchteten Anzeigers. Aufgezeichnet werden insbesondere alle Vorgänge in den Betriebseinstellungen Frei, Besetzt und Kasse, außerdem das Ein und Ausschalten des Geräts. Für jede Fahrt werden unter anderem Taxi-Kennung, Tarif, Preisdaten und das Entgelt je Steuersatz in der TSE abgesichert. Für Prüfungen gilt eine eigene Schnittstelle, die DSFinV-TW, nicht die DSFinV-K der Ladenkassen.

Fristen und Übergangsregeln

Für EU-Taxameter gilt die TSE-Pflicht seit dem 1. Januar 2024, unabhängig davon, wann das Gerät in Verkehr gebracht wurde. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 13. Oktober 2023 nicht beanstandet, wenn Taxameter und Wegstreckenzähler längstens bis zum 31. Dezember 2025 noch ohne TSE betrieben wurden. Für Taxameter, die vor dem 1. Januar 2021 mit der INSIKA-Technik ausgerüstet wurden, galt die Pflicht nach der Übergangsregel spätestens ab dem 1. Januar 2026. Damit müssen heute alle EU-Taxameter mit TSE arbeiten. Wegstreckenzähler im Mietwagen sind nach dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 nur dann zu melden, wenn sie am oder nach dem 1. Juli 2024 erstmalig in Verkehr gebracht wurden. Ob Ihr Wegstreckenzähler eine TSE braucht, klären Sie mit dem Hersteller, der Einbauwerkstatt und Ihrem Steuerbüro.

Meldung beim Finanzamt

Seit dem 1. Januar 2025 steht die elektronische Mitteilung über Mein ELSTER oder eine kompatible Software zur Verfügung. Taxameter und Wegstreckenzähler, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft oder mit einer TSE ausgerüstet wurden, waren bis zum 31. Juli 2025 zu melden. Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine Frist von einem Monat nach Anschaffung, Ausrüstung mit einer TSE oder Außerbetriebnahme. Gemietete oder geleaste Geräte stehen angeschafften gleich. Bei der Meldung ist zur Betriebsstätte auch das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs anzugeben, und es sind immer alle Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte gemeinsam zu übermitteln. Wie die Meldung abläuft, zeigt der Ratgeber zur Meldung der Kasse beim Finanzamt.

Beleg im Taxi

Verfügt das Taxameter über einen Belegdrucker, gilt die Belegausgabepflicht nach Paragraf 146a Absatz 2 AO. Der Beleg ist beim Wechsel von der Einstellung Kasse in die Einstellung Frei zu erstellen und kann gedruckt oder elektronisch bereitgestellt werden. Hat das Taxameter keinen Belegdrucker, besteht nach dem Anwendungserlass keine Belegausgabepflicht. Unabhängig davon bleiben die umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen bestehen, etwa wenn ein Fahrgast eine Quittung für die Reisekosten braucht. Eine Befreiung von der Belegausgabe kommt bei Taxametern mit Belegdrucker nur im Einzelfall bei sachlicher Härte in Betracht, die Kosten allein reichen dafür nicht.

Kartenzahlung im Taxi

Immer mehr Fahrgäste zahlen mit Karte oder Smartphone. Dafür reicht in vielen Fällen ein mobiles Kartenterminal. Ein reines Kartenterminal, das keine Barzahlungen erfassen kann, hat nach dem Anwendungserlass zu Paragraf 146a AO keine Kassenfunktion. Anders ist es bei einer Kassen-App auf dem Smartphone, die auch Barzahlungen aufnehmen kann. Sie wäre ein zusätzliches elektronisches Aufzeichnungssystem mit eigener TSE und Meldung. Erfassen Sie den Fahrpreis deshalb nicht doppelt, einmal im Taxameter und einmal in einer Kassen-App. Manche Taxameter bieten selbst eine Kassenfunktion oder eine Anbindung an Zahlungsterminals, fragen Sie danach bei Hersteller und Einbaupartner.

Wofür allgemeine Kassensysteme taugen

Ein allgemeines Kassensystem lohnt sich im Taxigewerbe dort, wo neben den Fahrten verkauft wird. Beispiele sind eine Taxizentrale, die Gutscheine verkauft, ein Kiosk oder Getränkeverkauf am Betriebshof oder Wasch und Werkstattleistungen für Fremdkunden. Für diese Nebenumsätze gelten die normalen Regeln für Ladenkassen mit TSE, Beleg, Meldung über ELSTER und Export im DSFinV-K-Format. Die sechs Anbieter oben haben wir für genau diese Teilbereiche verglichen. Für den Fahrbetrieb selbst brauchen Sie ein konformitätsbewertetes Taxameter mit TSE und eine dazu passende Abrechnungssoftware, die Fahrten und Schichten auswertet. Solche Fiskaltaxameter und Abrechnungslösungen bieten spezialisierte Hersteller und Einbaupartner an, die wir hier nicht vergleichen.

Schichten und Abrechnung mit Fahrern

In Betrieben mit angestellten Fahrern wird jede Schicht abgerechnet. Das Taxameter liefert die Daten, die Abrechnungssoftware fasst sie zu Schichtberichten zusammen. Gesonderte Systeme, die Taxameterdaten abrechnen oder weiterverarbeiten, sind nach dem Anwendungserlass nicht Teil des Taxameters. Für sie ist zu prüfen, ob sie selbst eine Kassenfunktion haben, etwa weil sie Barzahlungen erfassen. Die Einzelaufzeichnungspflicht nach Paragraf 146 AO gilt für alle Geschäftsvorfälle, auch außerhalb des Taxameters. Kassendaten bewahren Sie grundsätzlich zehn Jahre auf, einzelne Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre. Die Details klären Sie mit Ihrem Steuerbüro.

Quellen und Stand Oktober 2026. Anwendungserlass zu Paragraf 146a AO vom 30. Juni 2023, BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 zur Mitteilungspflicht, BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2023 zur Nichtbeanstandung sowie Informationen der IHK.

Fragen zum Kassensystem für Taxibetriebe

Das Kassensystem im Taxi ist das Taxameter. EU-Taxameter gelten nach Paragraf 146a AO und Paragraf 1 Absatz 2 KassenSichV als elektronische Aufzeichnungssysteme und müssen mit einer zertifizierten TSE arbeiten. Eine zusätzliche Kasse brauchen Sie nur für Nebenumsätze.

Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2024. Das BMF hat längstens bis zum 31. Dezember 2025 nicht beanstandet, wenn Geräte noch ohne TSE liefen. Für Taxameter mit INSIKA-Technik galt die Pflicht spätestens ab dem 1. Januar 2026.

Ja, über Mein ELSTER oder kompatible Software, mit dem Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs. Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine Frist von einem Monat nach Anschaffung, Ausrüstung mit einer TSE oder Außerbetriebnahme. Gemietete Geräte zählen wie gekaufte.

Für Wegstreckenzähler gilt die Meldepflicht nach dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024, wenn das Gerät am oder nach dem 1. Juli 2024 erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Klären Sie Einzelheiten mit Hersteller und Steuerbüro.

Wenn das Taxameter einen Belegdrucker hat, ja, gedruckt oder elektronisch. Ohne Belegdrucker besteht nach dem Anwendungserlass keine Belegausgabepflicht. Die Anforderungen an Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz bleiben davon unberührt.

Den Fahrpreis zeichnet das Taxameter auf. Eine Kassen-App, die auch Barzahlungen erfasst, wäre ein zusätzliches Aufzeichnungssystem mit eigener TSE und Meldung. Für die Kartenzahlung reicht meist ein reines Kartenterminal.

Eine klassische Registrierkasse gibt es im Taxi nicht. Ihre Aufgabe übernimmt das Fiskaltaxameter mit TSE, Belegdrucker und Anbindung an die Abrechnungssoftware, das spezialisierte Hersteller und Einbaupartner anbieten.

Für Nebenumsätze, etwa Gutscheinverkauf in der Taxizentrale, einen Kiosk am Betriebshof oder Werkstatt und Waschleistungen für Fremdkunden. Dafür gelten die üblichen Regeln für Ladenkassen mit TSE, Beleg und Meldung.

Für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gilt die DSFinV-TW. Für Ladenkassen bei Nebenumsätzen gilt die DSFinV-K.

Passend für Taxibetriebe

Transparenzhinweis

Die Angaben zu Anbietern beruhen auf Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen, Stand Oktober 2026. Die Reihenfolge ist alphabetisch, eine Nennung ist keine Empfehlung und bedeutet nicht, dass ein Anbieter Partner von Kassensystem Experten ist. Bilder der Kassensysteme stammen von den jeweiligen Herstellern, Bilder zur Branche sind redaktionelle Symbolbilder. Steuerliche Hinweise ersetzen keine Beratung.